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  • Republik gibt in Causa MEL Verjährungsverzicht ab

    3.12.2009 In der Causa Meinl European Land hat die Republik Österreich gegenüber mutmaßlich geschädigten Anlegern einen Verjährungsverzicht abgegeben. Dies berichtete Anlegeranwalt Michael Poduschka heute Donnerstag der APA. Bis Ende 2010 werden allfällige Versäumnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) betreffend MEL (heute Atrium European Real Estate) also nicht verjähren, erläuterte Poduschka.