Das österreichische Parlament muss dem Hilfspaket freilich noch zustimmen. Als “Trägerrakete” für den Beschluss könnte das bereits im Hohen Haus liegende Gesetz zur Griechenland-Hilfe dienen.
Mit dem Hilfspaket stellt die EU sicher, dass notleidende Mitgliedsstaaten im Fall des Falles rasch und kostengünstig Kredite zur Verfügung gestellt bekommen. Vorkommnisse wie im Fall Griechenlands, dessen Kredite wegen der Schuldenkrise und damit einhergehender Spekulation so teuer wurden, dass der Staat auf den freien Kapitalmärkten de facto kein Geld mehr aufnehmen konnte, sollen damit verhindert werden. Künftig gibt es für solche Fälle einen geordneten Mechanismus und einen Kreditrahmen von bis zu 750 Mrd. Euro.
Aufgebracht werden die Kredite im Anlassfall zu einem geringen Teil aus dem EU-Budget, wo dafür 60 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (unter dem Titel “Zahlungsbilanzunterstützung”). Bis zu 250 Mrd. Euro wird der Internationale Währungsfonds (IWF) beisteuern. Den Löwenanteil soll allerdings eine noch zu gründende, mit Haftungen der EU-Staaten unterlegte Finanzierungsgesellschaft aufbringen: Diese soll am Markt Kredite im Ausmaß von bis zu 440 Mrd. Euro aufnehmen und an notleidende EU-Staaten weitergeben können.
Hintergrund dieser Konstruktion: Der EU-Vertrag verbietet der EU und den Euro-Staaten direkte Haftungen für die Schulden anderer EU-Länder (No-Bailout-Klausel), daher der Umweg über eine auf drei Jahre befristete Finanzierungsgesellschaft. Für deren Kredite wird Österreich gemeinsam mit den anderen beteiligten Ländern garantieren, wobei der Anteil der einzelnen Länder nach dem selben Schlüssel berechnet wird, wie bei der Griechenland-Hilfe. An dieser war Österreich mit 2,86 Prozent beteiligt, was Haftungen von maximal 12,5 Mrd. Euro bedeuten würde. Weil nun auch die Nicht-Euro-Länder Schweden und Polen mit an Bord kommen sollen, dürfte sich diese Summe aber noch etwas reduzieren.
Formale Voraussetzung für die österreichische Beteiligung am Euro-Schutzschirm ist allerdings ein Parlamentsbeschluss, denn derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage für derartige Haftungen. Als “Trägerrakete” könnte das “Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz” dienen, das wegen der Aufstockung der Griechenland-Hilfe auf 2,23 Mrd. Euro ohnehin novelliert werden muss. Der Gesetzesentwurf wurde bereits im Parlament eingebracht und könnte um Bestimmungen ergänzt werden, die auch eine Beteiligung am Euro-Schutzschirm ermöglichen.
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