Begründet wurde die Entscheidung im Dezember damit, dass auf den Bau einer Skipiste verzichtet wird, die Skiroute verbessert und der Nutzinhalt des Sees reduziert worden sei. Nun wird das Beschwerdeverfahren wegen unterschiedlicher Terminangaben zu einem Verwirrspiel.
Verwirrung um Beschwerdefrist
Umweltvereine haben ihre Beschwerde zu spät eingereicht, da sich diese an den 24. Jänner als Frist gehalten haben - dem offensichtlichen Datum in der Veröffentlichung des Bescheids auf der Internetseite des Landes. Der Stichtag richtet sich allerdings nur an die "Einsehfrist". Die Beschwerdefrist endete bereits am 8. Januar und taucht erst am Ende des seitenlangen Bescheids auf. Dagegen ist der 24. Jänner fettgedruckt gleich zu Beginn zu finden.
Kein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht
Laut Informationen des "ORF Vorarlberg" sei derzeit kein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Beschwerden der Speichersee-Gegner könnten allerdings bei der belangten Behörde eingebracht werden - diese können den Bescheid dann selbst abändern oder die Beschwerde abweisen. Das Vorarlberger Umweltamt habe zwischenzeitlich Beschwerden gesammelt. Eine Abänderung komme für das Land aber nicht infrage. Sie würden nun an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt.
Wird die Beschwerde nun berücksichtigt - oder nicht?
Der Alpenschutzverein beispielsweise habe die Beschwerde jedoch zu spät eingereicht und habe sich laut Geschäftsführer Markus Petter an besagtem 24. Jänner orientiert, da dieser Termin vom Land hervorgehoben worden sei. Ob die Beschwerde nun berücksichtigt werde, wisse er nicht.
Das Landhaus Bregenz sagte auf Nachfrage des "ORF Vorarlberg" nur, dass diese Frage das Bundesverwaltungsgericht klären müsse. Allerdings sind diesem die Hände gebunden: Sie müssen sich an die rechtlichen Fristsetzungen halten.
(Red.)
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