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Das sagt Johannes Rauch zum Speicherteich ohne UVP-Pflicht

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Landesrat Johannes Rauch sieht den Mangel in der Gesetzgebung, an diese sei er aber nun einmal gebunden.
Keine UVP-Pflicht für Speicherteich

Das reduzierte Projekt für den Speicherteich am Schwarzköpfle erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ablegen zu müssen. Dies bedauert Landesrat Johannes Rauch, der eine solche eingefordert hat.

"Alles andere wäre Amtsmissbrauch"

Schuld seien die hohen Hürden, dass eine UVP verpflichtend wird. Rauch würde sich wünschen, dass bei Projekten dieser Art eine Prüfung grundsätzlich Pflicht wäre. Schlussendlich sei er als Landesrat jedoch an die Gesetze gebunden, ungeachtet seiner eigenen Meinung zum Speicherteich.

Rauch nannte die Causa "Speichersee Schwarzköpfle" ein gutes Beispiel dafür, "dass die UVP-Gesetzgebung in Österreich im Hinblick auf wintertouristische Infrastruktureinrichtungen große Lücken aufweist". Kleine Projektveränderungen oder die Umsetzung von großen Projekten in Teiletappen reichten aus, um eine UVP zu vermeiden. So sei die Errichtung von Speicherseen mit einem Stauvolumen von zehn Millionen Kubikmeter nach derzeitigem Recht nicht UVP-pflichtig, "obwohl sie große Gebietsveränderungen mit sich bringen", so der Landesrat.

Umstrittenes Projekt

Das Projekt "Speichersee Schwarzköpfle" im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch hatte im Jänner 2018 - als es an die breite Öffentlichkeit gelangte - hohe Wellen geschlagen. Während die Talschaft Montafon auf die Errichtung des Stausees in über 2.000 Meter Seehöhe mit einem Verfassungsvermögen von rund 307.000 Kubikmeter als unbedingt notwendiges Zukunftsprojekt pochte, sprach Rauch damals von einem "überdimensionierten Projekt, das es so nicht geben darf". Die ursprünglichen Projektpläne waren schon im März 2017 von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH eingereicht worden. Die Erweiterung der Schneeerzeugungsanlage Versettla und Valisera soll nach Angaben des Unternehmens die Basis für die Zukunft des Skigebiets und des Tourismus in der Talschaft sichern.

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz bewilligte das Projekt im April 2018, der Bewilligungsbescheid wurde jedoch beim Landesverwaltungsgericht angefochten. Das Gericht forderte daraufhin die Umweltabteilung des Amts der Vorarlberger Landesregierung zur Klärung der Frage auf, ob eine UVP-Pflicht vorliegt oder nicht. Nachdem die Abteilung zum Schluss gekommen war, dass eine UVP durchgeführt werden muss, reichte die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH im Herbst 2018 einen abgeänderten Projektantrag ein.

Abgeänderter Projektantrag

Verzicht auf Pistenbau

Gemäß dem neuen Antrag wird unter anderem auf einen ursprünglich vorgesehenen Pistenbau verzichtet, zudem wurde der Nutzinhalt im Vergleich zum ursprünglichen Projekt um gut 30.000 Kubikmeter reduziert. Nach Rechtsauffassung der Umweltabteilung liegt nun keine UVP-Pflicht mehr vor. "Dieser Bescheid wurde heute (Mittwoch, Anm.) vom Amt der Vorarlberger Landesregierung abgefertigt", hieß es. Das veränderte Projekt müsse nun einem Genehmigungsverfahren in Bezug auf das Wasser- als auch das Naturschutzrecht unterzogen werden.

(Red./APA)

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