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Warum die Bewohner dieses Hauses seit 2019 hinter einem Baugerüst leben

Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Der Streit um einen skandalösen Baupfusch zieht sich hin. Die verwaltende Wohnbauselbsthilfe macht einen Rückzieher.

Dieser offensichtliche Baupfusch wird zur "Neverending Story" - vor allem für die Wohnungseigentümer, die noch immer hinter einem Baugerüst leben müssen.

Verpfuschte Sanierung

Im Interview mit Wohnbauselbsthilfe-Geschäftsführer und Vorstand Thomas Schöpf kündigt sich ein wohl jahrelang andauernder Rechtsstreit an.

Teilweise können nicht einmal Fenster geöffnet werden

Nach der völlig verpfuschten Sanierung der Außenfassade des Blocks in der Rheinstraße 34 in Bregenz wird die Suche nach dem Schuldigen vor Gericht ausgetragen. Eine unerträgliche Situation für die Mieter und Eigentümer, die seit 25. Juli 2019 komplett "eingerüstet" sind und teilweise nicht einmal Fenster oder Balkontüren öffnen können. Gerade bei diesen Temperaturen eine Horrorvorstellung, die sich noch lange ziehen könnte. Die mit der Verwaltung des Objektes beauftragte Wohnbauselbsthilfe, die versprochen hat, sich um die Anliegen der Betroffenen zu kümmern, kündigt im Gespräch mit VOL.AT den Rückzug an und möchte das Haus abgeben.

Thomas Schöpf, GF Wohnbauselbsthilfe

VOL.AT: Nach wie vor ist das Wohngebäude eingerüstet. Wie ist der Stand der Dinge, wann dürfen die Bewohner mit Verbesserung rechnen?

Thomas Schöpf: Das Gerüst könnte schon längst abgebaut werden. Bereits im Juni letzten Jahres wurden die Eigentümer dazu befragt. Zu unserer Überraschung kam kein Beschluss zustande, was bedeutet, dass das Gerüst samt Vorhang stehen bleibt. Als Hausverwaltung können wir nur das umsetzen, was die Eigentümergemeinschaft beschließt, so wird das Gerüst laufend auf Sicherheit geprüft und bleibt nach wie vor stehen.

Das Haus an der Rheinstraße, dessen Bewohner seit mittlerweile drei Jahren "eingerüstet" sind.
©Archivbild

VOL.AT: Wie steht es um die Schadensforderungen - wie sieht die Situation vor Gericht aus?

Thomas Schöpf: Die Eigentümergemeinschaft hat für die Sanierung ein Bauleitungsbüro und eine Fachfirma beauftragt, die schlechte Arbeit geleistet haben. Trotz intensiver Bemühungen unsererseits, konnte ein außergerichtlicher Vergleich leider nicht erzielt werden, weshalb die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, das Bauleitungsbüro und die Fachfirma zu klagen. Das Gerichtsverfahren gegen das Bauleitungsbüro und die Fachfirma ist am Laufen, als Hausverwaltung unterstützen wir dieses bestmöglich.

VOL.AT: Welche Schritte sind demnächst geplant? Wie steht es um Schadenersatzforderungen?

Thomas Schöpf: In der letzten Eigentümerversammlung haben die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entschieden, dass der Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens gegen das Bauleitungsbüro und die Fachfirma abgewartet werden soll und daher bis auf Weiteres keine Maßnahmen zur Fassadensanierung durchgeführt werden. Schadenersatzforderungen sind Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens.

Die Suche nach dem Schuldigen wird wohl vor Gericht geklärt werden.

VOL.AT: Wer trägt Ihrer Meinung nach die Hauptschuld an der Misere?

Thomas Schöpf: Dem beklagten Bauleitungsbüro und der Fachfirma wird vorgeworfen, dass die Fensterelemente nicht richtig eingebaut wurden, dass die Balkone schlecht saniert wurden und dass das Bauleitungsbüro die Arbeit falsch geplant hat. Nachdem es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns nicht mit näheren Details dazu äußern möchten.

VOL.AT: Stimmt es, dass die Wohnbauselbsthilfe die Hausverwaltung abgibt und sich aus dem Objekt zurückzieht?

Thomas Schöpf: Wir waren bis zuletzt überzeugt, noch eine für alle zufriedenstellende Lösung der Sanierungsprobleme finden zu können, sonst hätten wir nicht weitergemacht. Die letzte Eigentümerversammlung hat uns aber leider klargemacht, dass die Vorstellungen, wie es weiterzugehen hat, stark auseinandergehen. Die Eigentümergemeinschaft wünscht, dass wir die Kosten für die Ersatzsanierung vorfinanzieren. Da wir unsere Arbeit stets nach bestem Gewissen erledigt haben und wir auch versicherungsvertraglich keinerlei Zusagen machen können – schon gar nicht vor Ende des Gerichtsverfahrens gegen die beklagten Betriebe – ist eine konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit nur mehr sehr schwer möglich. Daher haben wir die Entscheidung getroffen, den Weg für eine neue Hausverwaltung auf Ende Jahr freizumachen – auch, damit sich die Wogen glätten, die Emotionen beruhigen und die Sanierung endlich weitergeht. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Schritt zu einer schnelleren Klärung beiträgt. Eine Ersatzsanierung ist ohne Weiteres zügig durchführbar – sofern die Maßnahmen auch zeitnah beschlossen werden.

(VOL.AT)

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