Damit können Schüler automatisch im Rahmen des Unterrichts an der Demo teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings die Beaufsichtigung durch Lehrer.
In den anderen Bundesländern muss jeweils an der Schule entschieden werden, ob eine Teilnahme an den Demos grundsätzlich erlaubt wird, hieß es bei einem Rundruf der APA in den Bildungsdirektionen. Auch in diesem Fall gilt: Der Protest muss mit dem Unterricht verknüpft werden, die Lehrer trifft eine Aufsichtspflicht.
Unterschiede der Varianten:
In Vorarlberg und Wien erspart man sich so den Beschluss in den Gremien an der Schule. Eltern- oder Lehrervertreter können sich auch nicht querlegen.
Grundsätzlich müssen schulbezogene Veranstaltungen im jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss oder Schulforum beschlossen werden. Sind aber wie im Fall des "Klimastreiks" mehrere Schulen betroffen, kann dies auch die jeweilige Bildungsdirektion für alle tun. Die Teilnahme für die Schüler ist immer freiwillig - sie müssen sich dafür anmelden.
In einem Erlass hat Bildungsministerin Iris Rauskala vor der Klima-Demo am 27. September bereits festgehalten, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme für Schüler möglich ist. So muss etwa eine Schul- oder schulbezogene Veranstaltung vorliegen sowie ein Bezug zum Unterricht, also etwa durch die Behandlung von Klimaschutz oder demokratischer Partizipation im Vorfeld bzw. in der Nachbereitung.
(APA)
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