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Vorarlberg: Einbruch wird strenger bestraft als Verletzung

Seit 2016 werden Gewaltverbrechen strenger und Vermögensdelikte milder bestraft
Seit 2016 werden Gewaltverbrechen strenger und Vermögensdelikte milder bestraft ©Symbolbild - APA - HELMUT FOHRINGER
Richterin wundert sich über unterschiedliche Strafbestimmungen. 20-Jähriger stahl Auto der Stadt Hohenems und baute damit Alkounfall mit Personenschaden.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Beim Einbruch in den Hohenemser Bauhof hat der 20-Jährige im November 2018 ein 22.000 Euro teures Auto der Stadt gestohlen. Vier Tage später hat der Hohenemser mit dem geklauten Pkw in Reutte in Tirol in alkoholisiertem Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht. Im Fahrzeug, das sich überschlug, wurde sein Beifahrer leicht verletzt.

Strafbestimmung

Allein schon dafür wurde der Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Einbruchsdiebstahls und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Nach der Verhandlung sagte die Strafrichterin zur Staatsanwältin, es sei erstaunlich, dass die fahrlässige leichte Körperverletzung mit einer Strafdrohung von bis zu drei Monaten Haft milder zu sanktionieren sei als der Einbruchsdiebstahl mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis. Dabei hat der Nationalrat als Gesetzgeber mit der Strafrechtsreform von 2016 vor allem das Ziel verfolgt, Gewaltdelikte strenger, und Vermögensdelikte milder zu bestrafen.

Der unbescholtene und geständige Hilfsarbeiter wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte auch wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Demnach hat der junge Erwachsene ein Moped und ein Auto unbefugt in Betrieb genommen. Er hat außerdem eine gefundene Bankomatkarte behalten. Und er hat mit dem Autounfall einen unverletzt gebliebenen Mitfahrer gefährdet.

Was der Angeklagte getan habe, sei gravierend, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zuerst sei er mit einem fremden Moped herumgefahren. In der Nacht darauf sei er über den 1,60 Meter hohen Zaun beim Bauhof geklettert und habe das der Stadt Hohenems gehörende Auto gestohlen. Trotz des Verkehrsunfalls vom 11. November 2018, der noch weit schlimmer verlaufen hätte können, habe der junge Mann die Frechheit besessen, am 22. Dezember 2018 ohne Erlaubnis mit dem Auto der Mutter eines Kollegen zu fahren.

Kein Führerschein

Er wisse nicht, warum er all das angestellt habe, sagte der 20-Jährige, der eine Zeit lang arbeitslos und obdachlos war. Er fuhr mit den zwei Autos und dem Moped, obwohl er noch keinen Führerschein hat.

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