Eine Änderung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor rund einem Jahr Teile der entsprechenden Vorarlberger Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Entscheidung der Landtagsfraktionen fiel einstimmig.
VfGH sah Widerspruch
Der VfGH sah nach einer beeinspruchten Volksabstimmung in Ludesch einen Widerspruch darin, dass die Gemeindevertretung auch gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden konnte. Das stehe nicht im Einklang mit dem repräsentativ-demokratischen System, hieß es. Das Land anerkannte die Entscheidung, "auch wenn Vorarlberg sich ein anderes Urteil gewünscht hätte".
Volksabstimmung vs. Volksbefragung
Auf Antrieb der Opposition legte sich die Landesregierung nun auf eine Nachfolgeregel fest, die möglichst nahe am bisherigen Modell liegen aber verfassungskonform sein soll. Die neue Lösung sieht vor, dass eine von Stimmberechtigten initiierte bindende Volksabstimmung nur noch dann durchzuführen ist, wenn die Gemeindevertretung die Durchführung beschließt. Verwehrt sich die Gemeindevertretung dagegen, findet statt einer Volksabstimmung eine unverbindliche Volksbefragung statt, deren Ergebnis in der Gemeindevertretung zu behandeln ist.
"Kleiner Etappensieg"
Die Landtagsmandatare sprachen bezüglich des neuen Modells von einem "kleinen Etappensieg", auch wenn klar war, dass man der ursprünglichen Form der Volksabstimmung den Vorzug geben würde. Für den Erhalt des Initiativrechts der Bürger wäre eine Änderung der Bundesverfassung notwendig.
Dass das Thema in Vorarlberg Relevanz hat, zeigte sich unter anderem an einer Demonstration am vergangenen Sonntag in Bregenz mit etwa 350 Teilnehmern. Das Netzwerk "Volksabstimmen über Volksabstimmen" war dabei klar in seiner Diktion. "Wir wollen den Volksentscheid vollumfänglich zurück", verlangte Christoph Aigner von der Initiative. Verlangt wurde etwa eine österreichweite Abstimmung über diese Frage.
(APA)
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