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Stadttunnel Feldkirch: Baubeginn schon im Herbst

Projektleiter Bernhard Braza
Projektleiter Bernhard Braza ©VN
Wie am Sonntag berichtet, ist der umstrittene Stadttunnel Feldkirch der Realisierung einen Schritt nähergekommen. Im Herbst soll mit dem Bau begonnen werden.
Grünes Licht für umstrittenen Stadttunnel

Der erstinstanzliche Bescheid über die Umweltverträglichkeit aus dem Jahr 2015 wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit zusätzlichen Auflagen im Wesentlichen bestätigt.

Der geplante Stadttunnel Feldkirch besteht aus vier Tunnelarmen und einem unterirdischen Kreisverkehr, der die vier Äste verbindet. Die Gesamtlänge beträgt knapp vier Kilometer.

Zweck des Tunnels ist eine nachhaltige Verkehrslösung für die Stadt, im Wesentlichen die Entlastung der "Bärenkreuzung", an der täglich 40.000 bis 50.000 Kraftfahrzeuge gezählt werden. Die Verkehrsplaner erwarten sich eine Reduktion dieser Zahl um 25 Prozent, beim Schwerverkehr soll die Entlastung noch größer sein.

Erste Bauarbeiten im Oktober

Konkret können nun die Arbeiten für die Umlegung der L191a im Bereich des Schulbrüder-Areals, für die Lärmschutzwände in Frastanz-Fellengatter sowie für den Erkundungsstollen in Richtung Altstadt ausgeschrieben werden, schreibt die Landesregierung am Montag in einer Aussendung.

Die ersten Bauarbeiten sollen im Oktober 2019 mit den Vorbereitungen für den Einbau der Weiche beginnen, damit das Aushubmaterial mit der Bahn abtransportiert werden kann. Die Arbeiten für den Erkundungsstollen stehen im Sommer 2020 auf dem Programm. Projektleiter Bernhard Braza betont, dass damit der Zeitplan für den Bau des Stadttunnels eingehalten werden kann. Die erste Bauphase des Haupttunnels ist ab 2022 geplant.

Erfüllbare Auflagen

Das positive Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts enthält eine Reihe von Auflagen, die beim Bau und auch beim Betrieb des Stadttunnels Feldkirch eingehalten werden müssen. Die zusätzlichen Auflagen beziehen sich vor allem auf die Verkehrsentwicklung, die Luft- und Lärmsituation sowie auf die Auswirkungen während der Bauphase und haben laut Bernhard Braza keine Überraschungen gebracht. Die meisten Auflagen wurden vom erstinstanzlichen UVP-Bescheid übernommen und präzisiert, dazu kommen noch ausführliche Bedingungen hinsichtlich der Begleitmaßnahmen.

Eine der zusätzlichen Auflagen betrifft das Lüftungsbauwerk oberhalb von Feldkirch. Dieses Gebäude darf demnach nicht architektonisch gestaltet werden, sondern soll sich zurückhaltend in die Landschaftsraum einfügen und in den Wald integriert werden. Weiters sollen zusätzliche Auflagen für den Lärmschutz erfüllt werden wie die Einhaltung von klar definierten Ruhezeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen.

Außerordentliche Revision noch möglich

Das Erkenntnis bedeutet, dass der ordentliche Rechtsweg hiermit beendet ist und mit dem Bau begonnen werden kann. Innerhalb von sechs Wochen können jedoch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Erkenntnisbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. Aber auch diesen beiden außerordentlichen Rechtsmitteln komme keine automatisch aufschiebende Wirkung zu, somit ist das Erkenntnis formell rechtskräftig, so Braza.

Rauch bremst

Landesrat Rauch hingegen hält nichts von einem zu raschen Baubeginn. „Soweit ich informiert bin, wird sehr wohl aufschiebende Wirkung beantragt werden“, sagt Rauch am Montag gegenüber dem ORF Vorarlberg. „Ich würde warnen davor, einen Bau zu beginnen, so lange nicht rechtskräftig geklärt ist, ob man es überhaupt kann", wird Rauch im ORF zitiert.

Bürgerinitiative bleibt kämpferisch

Die Bürgerinitiative „Statt Tunnel“, die mit ihren Beschwerden teilweise erfolgreich war, will sich noch nicht geschlagen geben. „Wir werden uns beraten und dann entweder den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anrufen“, gibt sich Sprecherin Friederike Egle, auf NEUE-am-Sonntag-Anfrage kämpferisch. In beiden Fällen kann die Bürgerinitiative einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen. Allerdings wird diesem Rechtsmittel so gut wie keine Chance eingeräumt.

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen rund 253 Millionen Euro (Stand 2016), davon werden etwa 200 Millionen Euro vom Land finanziert, cirka 10 Millionen Euro durch die Stadt Feldkirch, 40 Millionen aus Finanzausgleichsmittel des Bundes und rund drei Millionen als Beitrag der Energienetze Vorarlberg für die Verlegung der Freileitung Fellengatter unter die Tunnelfahrbahn.

(Red.)

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