Nach der Umsetzung der Wohnstraße in der Clemens-Holzmeister-Gasse im Juli dieses Jahres wurde damit eine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung vor Ort umgesetzt. Mit einer Begegnungszone im zentralen Bereich der Mariahilfstraße und der Friedhofgasse ist man dem Wunsch der Bevölkerung nach verkehrsberuhigten, sicheren Straßenräumen und der Aufwertung des öffentlichen Raumes nachgekommen.
Das wesentliche Merkmal einer Begegnungszone ist der Grundsatz, wonach alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gleichberechtigt sind. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf die Fahrbahn auch flächig queren. Für Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Ein Ziel der Maßnahme war aber auch, den Schleichverkehr im Bereich Sandgrubenweg und Friedhofgasse zu unterbinden. Kinder, die im Park Mariahilf spielen, sind so zum Beispiel noch besser geschützt. Deshalb ist auch die Durchfahrt vom Sandgrubenweg über die Friedhofgasse in die Mariahilfstraße durch Poller unterbunden. Autofahrer/-innen, die in den Sandgrubenweg einfahren, können direkt über diesen wieder in die Brielgasse ausfahren. Am Knoten Sandgrubenweg/Brielgasse wurde das „Einfahrt verboten“ aufgehoben.
Und noch etwas: Da das Parkieren in Begegnungszonen nur auf markierten Flächen erlaubt ist, wurden zwei Pkw-Stellplätze in der Friedhofgasse geschaffen.
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