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„Cobra“ stürmte zwei falsche Wohnungen

Einsatz der Cobra.
Einsatz der Cobra. ©Symbolfoto: R. Vlach
Auf der Suche nach einem Tatverdächtigen drangen zwei „Cobra“-Polizisten am 25. Jänner gegen 2.15 Uhr in einer Wohnanlage im Leiblachtal zunächst irrtümlich in zwei falsche Wohnungen ein. Die Frau in der zweiten Wohnung wurde dadurch nach Angaben ihres Anwalts Daniel Wolff traumatisiert.

Die 59-Jährige klagte die Republik Österreich als Dienstgeberin der Polizisten vorläufig auf 4400 Euro Schadenersatz. Davon entfielen 3000 Euro auf Schmerzengeld und 1440 Euro auf bisher angefallene Kosten für psychologische Betreuung.

Bedingter Vergleich

Die Streitparteien einigten sich am Freitag in der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch auf einen bedingten Vergleich zur sofortigen Beendigung des Zivilprozesses. Demnach bezahlt die Republik der über keine Rechtsschutzversicherung verfügenden Klägerin rund 5000 Euro, darunter 572 Euro an Prozesskosten. Der gerichtliche Vergleich kann noch bis 1. Oktober widerrufen und für ungültig erklärt werden.

Am Hals gepackt

Zivilrichterin Marlene Ender sagte in der vorbereitenden Tagsatzung vor dem Abschluss des Vergleichs, sie halte das Vorgehen der Polizei nicht mehr für vertretbar. Zumal die Beamten des Einsatzkommandos bei den beiden Bewohnern der ersten gestürmten Wohnung nicht nachgefragt hätten, in welcher Wohnung sich der gesuchte Mann befinde. Stattdessen hätten die Cobra-Beamten die nächste Wohnungstür aufgebrochen. Dort war die 59-jährige Mieterin wegen Geräuschen vor der Wohnungstür aufgewacht und aufgestanden. Sie gab an, sie sei von den vermummten Eindringlingen am Hals gepackt und aus ihrer Wohnung geführt worden. Sie habe dann den Beamten mitgeteilt, dass der Gesuchte sich in der Wohnung unter der ihren befinde.

Klagsvertreter Wolff wies darauf hin, dass der Tatverdächtige amtsbekannt gewesen sei. Polizisten hätten ihn in den Monaten vor dem nächtlichen Vorfall schon mehrfach aus seiner Wohnung abgeführt. Die Polizei verteidigte sich damit, dass durch den um 1.37 Uhr abgesetzten telefonischen Notruf der Freundin des mutmaßlichen Opfers die genaue Lage der Wohnung des Beschuldigten nicht bekannt gewesen sei und keine Namensschilder vor den Wohnungen angebracht gewesen seien.

Das mutmaßliche Opfer hatte mangels Telefonverbindung per Instagram-Messenger ihre Freundin alarmiert. Sie sagte, sie habe sich im Badezimmer eingesperrt. Ihr Freund hantiere davor mit seinem Revolver und drohe ihr damit, sie zu erschießen. (Neue.at/Seff Dünser)

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