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BH-Mordfall: Soner Ö. wird verlegt

Soner Ö. wird nach Feldkirch verlegt.
Soner Ö. wird nach Feldkirch verlegt. ©Sohm/VN
Einen Monat vor Prozessbeginn ordnet Justizministerium nun an, den Angeklagten von Innsbruck nach Feldkirch zu überstellen.

Von Jörg Stadler/NEUE

Knapp einen Monat vor dem Auftakt des mit Spannung erwarteten Schwurgerichtsprozesses im BH-Mordfall wird der Angeklagte Soner Ö. (34) nun in die Justizanstalt Feldkirch überstellt. Das hat die Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium vergangene Woche entschieden. Bestätigt wird dies auf NEUE-Anfrage vom Verteidiger-Duo Stefan Harg und Wilfried Weh. Heute oder morgen soll es so weit sein.

Anwälte orteten "Menschenrechtsverletzung"

Soner Ö. war am 20. Februar – zwei Wochen nach dem Messerattentat auf den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn – nach Innsbruck verlegt worden, weil er sich in der U-Haft äußerst aggressiv verhalten haben soll und es in Innsbruck offenbar bessere Voraussetzungen für seine Unterbringung gibt. Die Verteidiger bemühten sich seitdem um eine Rückverlegung ihres Mandanten nach Feldkirch. Die Anwälte orteten zuletzt eine „schwere Menschenrechtsverletzung“, da sie sich unter diesen Umständen nicht ausreichend mit ihrem Mandanten auf den Prozess vorbereiten könnten.

Soner Ö. versuchte Zelle unter Wasser zu setzen

Wie aus dem relativ frischen Bescheid vom 10. Dezember hervorgeht, hat die Strafvollzugsabteilung nun eingelenkt und angeordnet, den Tatverdächtigen in die Justizanstalt Feldkirch zu überstellen. Begründet wird die Haftortänderung mit der Gewährung einer „optimalen Prozessvorbereitung unter Hinweis auf das Recht eines fairen Verfahrens“. Zudem trägt die Verlegung nach Ansicht der Generaldirektion „zur Beruhigung der Situation beziehungsweise der vorherrschenden Nervosität des Insassen aufgrund des bevorstehenden Verfahrens“ bei. Positiv auf die Entscheidung ausgewirkt hat sich aber auch die Tatsache, dass sich Soner Ö. „nach schwieriger Anfangsphase an den Vollzug angepasst“ und „seit Juli 2019 keine Ordnungswidrigkeit gesetzt“ hat.

Soner Ö. sitzt seit geraumer Zeit in einer videoüberwachten Einzelzelle. Insgesamt vier Ordnungsstrafen sind dokumentiert. Laut einem Führungsbericht der JA Innsbruck hatte er unter anderem seine Zelle unter Wasser gesetzt, auch von einer „versuchten Selbstschädigung“ ist die Rede.

Die Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch startet wie berichtet am 20. Jänner und ist für drei Tage anberaumt. Kommt die Mehrheit der acht Geschworenen zum Schluss, dass es Mord war, drohen Soner Ö. 10 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung

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