Von Christiane Eckert/VOL.AT
Es war ein kurioser Fall, bei dem der 67-jährige Angeklagte erst zum Schluss, das heißt im Schwurgerichtsprozess etwas gesprächiger wurde. Zuvor hatte er sich schlafend gestellt oder einfach nichts gesagt, nicht einmal zu seinem Verteidiger. Im Prozess erzählte er eine andere Version als das Opfer, seine Ehefrau. Er gibt zu, dass er die Frau wörtlich „ein bisschen stechen“ wollte. Von würgen, verfolgen, und brutalem Kampf um Leben und Tod weiß er nichts. „Ich bringe doch keine Frau um, mit der ich fast 40 Jahre verheiratet bin“, meint er. „Es ist passiert was passiert ist“, fügt er knapp hinzu.
Selbst schwer verletzt
Der Mann wurde nach dem Vorfall in Lauterach im Sommer vergangenen Jahres selbst schwerstens verletzt vorgefunden. Das Opfer räumt ein, sich mit dem Tatmesser gewehrt, allerdings nur zwei Mal leicht in den Rücken gezielt zu haben. Neben diesen zwei leichten Schnitten finden sich allerdings noch mehrere, sehr tiefe und schwere Stich- und Schnittverletzungen. Unter anderem parallel am Hals. „Das ist typisch für eine Selbstbeibringung“, sagt der Gerichtsmediziner. Es ist also möglich, dass der psychisch Angeschlagene sich selbst schwer verletzte. Was die Verletzung und Attacke seiner Frau betrifft, sind die Geschworenen mit einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich damals um einen Mordversuch handelte. Opferanwältin Eva Müller erreichte für die Frau ein Schmerzengeld von 10.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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