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Wieder Gewalt gegen Ex-Frau: 3,5 Jahre Haft

Der Angeklagte drangsalierte seine ehemalige Ehefrau jahrelang. Dafür muss er nun mit einer langen Gefängnisstrafe büßen.
Der Angeklagte drangsalierte seine ehemalige Ehefrau jahrelang. Dafür muss er nun mit einer langen Gefängnisstrafe büßen. ©VN/Sohm
2,5 Jahre Gefängnis für gekränkten und eifersüchtigen 35-Jährigen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Hinzu kommen 13,5 Haftmonate aus offenen Vorstrafen.

Von Seff Dünser (NEUE)

Ein halbes Jahr nach seiner vorzeitigen Haftentlassung ist der geständige Österreicher türkischer Herkunft wieder mit Gewalt gegen seine geschiedene Gattin vorgegangen. Die Attacke im Mai in Bregenz werteten die Richter als absichtlich schwere Körperverletzung. Denn der 35-Jährige hat seiner Ex-Frau mit einem Sprung einen Tritt gegen den Oberkörper versetzt, als sie aus dem Auto ihres Freundes aussteigen wollte. Danach hat er ihr Faustschläge ins Gesicht versetzt. Die 35-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen einen Knochenbruch zwischen Knie und Schienbein und einen Meniskusriss erlitten, als er versuchte, sie am linken Bein aus dem Pkw zu ziehen. Außerdem hat der eifersüchtige Mann ihr Smartphone gegen das Fahrzeug geworfen und dabei das Handy und das Auto beschädigt.

Wiederholungstäter

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen 13,5 Haftmonate aus zwei offenen Vorstrafen nach Gewaltdelikten gegen seine Ex-Gattin. Damit beträgt die Gesamtstrafe 43,5 Monate Haft (3,5 Jahre und 1,5 Monate). Das Urteil des Schöffensenats, mit dem der von Helmuth Mäser verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Strafrahmen

Die Strafdrohung belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Der Strafrahmen sei nur zu einem Viertel ausgeschöpft worden, sagte Richter Andreas Böhler. Und die ursprünglich bedingt gewährten Freiheitsstrafen aus zwei Vorstrafen nach Gewalttaten gegen die Ex-Frau seien nun in unbedingte, doch zu verbüßende umzuwandeln gewesen.

Geistig abnorm?

Gerichtspsychiater Reinhard Haller schrieb in seinem Gutachten von einem Grenzfall. Aus psychiatrischer Sicht würden die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gerade noch nicht vorliegen. Der Angeklagte habe eine Persönlichkeitsstörung. Die bereits 2013 erfolgte Scheidung habe ihn gekränkt. Er sei eifersüchtig auf ihren neuen Partner. Deshalb habe sich der 35-Jährige mehrmals mit Gewalt an seiner früheren Ehefrau gerächt.

Seelisch verletzt

Der Angeklagte sagte zum psychiatrischen Sachverständigen, er sei seelisch verletzt und fühle sich „wie eine ausbombardierte Stadt“. Seine Ex-Frau hingegen gab vor Gericht an, seit seinem Angriff vom Mai leide sie unter massiven Panikattacken.

(Quelle: NEUE)

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