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Welche 3 Lockerungen am 4. Mai in Kraft treten

Am 4. Mai treten weitere Lockerungen in Kraft.
Am 4. Mai treten weitere Lockerungen in Kraft. ©APA/Themenbilder
Nachdem alle Geschäfte bereits am Wochenende wieder öffnen durften, sind jetzt weitere Lockerungen an der Reihe.

Am 4. Mai treten diese Lockerungen in Kraft:

1. Aufnahme des Schulbetriebs

Sieben Wochen nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie kehren am Montag viele Maturanten sowie Schüler der Abschlussklassen an Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) in die Klassen zurück. Im Fokus stehen dabei einerseits der Abschluss des Schuljahrs sowie die Vorbereitung auf die jeweiligen Abschlussprüfungen. Insgesamt besuchen rund 100.000 Schüler diese Klassen - sie werden aber nicht alle gleich auch am Montag wieder im Unterricht sitzen. An manchen Schulen ist das Schuljahr bereits abgeschlossen, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen startet teils auch erst später. Für die Schüler der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Sonderschulen beginnt der Unterricht ab 18. Mai, die restlichen Schulen folgen ab 3. Juni.

2. Kindergartenbetreuung

In Vorarlberg wird die Kindergartenbetreuung nach besonderem Bedarf aufgrund der Berufs- oder Familiensituation der Eltern wieder aufgenommen. Jeder, unabhängig vom Beruf soll eine Betreuung für sein Kind erhalten, wenn er diese benötigt.

3. Pflegeheime öffnen für Besucher

Am 4. Mai wird das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen gelockert.
„Ältere und chronisch kranke Menschen sind die am stärksten betroffene Risikogruppe für eine COVID19-Erkrankung. Trotzdem sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen nach der langen Zeit der Corona-bedingten Einschränkungen endlich die Möglichkeit erhalten, ihre Angehörigen wiederzusehen“, so Landesrätin Wiesflecker. In Anlehnung an die Empfehlungen des Bundes zur schrittweisen Lockerung der bisherigen Besuchsverbote in Heimen hat das Land Vorarlberg eine Liste mit Maßnahmen zusammengestellt, die in einer ersten Phase bei Heimbesuchen neben den bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Um die Besuche möglichst gut über die Woche zu verteilen und zu koordinieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch, digital) unbedingt erforderlich. Pro Bewohner ist nur ein Besucher bzw. eine Besucherin möglich; in begründeten Fällen sind Ausnahmen gestattet. Die Heime werden Besucherbereiche definieren, wo sich die Angehörigen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern treffen können, Besuche in den Zimmern sind möglichst zu vermeiden. Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion und eine Beschränkung der Besuchsdauer sind weitere Maßnahmen, die als Schutz vor einer Infektion eingehalten werden müssen.

Was bisher gelockert wurde

  • Ausgangsbeschränkungen wurden gelockert (Sicherheitsabstand ist noch einzuhalten)
  • Versammlungen bis zehn Personen erlaubt
  • bei Begräbnissen 30 Personen erlaubt
  • Freizeit- und Outdoorsport darf wieder betrieben werden
  • Spielplätze wurden geöffnet
  • Alle Geschäfte wurden geöffnet und sowohl persönliche als auch gewerbliche Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio) dürfen wieder erbracht werden

Welche Maßnahmen am 15. Mai gelockert werden

Ab 11. Mai fahren Bus und Bahn wieder im Normalbetrieb. Ab 15. Mai stehen folgende Lockerungen auf dem Plan:

  • Gastronomen dürfen öffnen
  • Freizeit- und kulturelle Einrichtungen öffnen (Museen)
  • Tierparks öffnen
  • Seilbahnanlagen öffnen
  • Kirchen und Gotteshäuser öffnen

(Red.)

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