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Vorarlberg: 5400 Euro Geldstrafe wegen Ausländer-Hetze

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen
Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen ©Photo by Gilles Lambert on Unsplash
Feldkirch - Vorbestrafter 29-Jähriger schrieb auf Facebook, dass afghanische Flüchtlinge vergast werden sollten.

Von Seff Dünser (NEUE)

Er hätte schon längst alle Flüchtlinge aus Afghanistan in Gaskammern geworfen, schrieb der geständige Angeklagte auf der Facebookseite einer Nachrichtenplattform. In seinem Posting bezeichnete er afghanische Flüchtlinge als Dreck und kritisierte, dass Österreich sie aufgenommen habe.

Seine öffentlichen Äußerungen trugen dem 29-jährigen Koch gestern am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen der Vergehen der Verhetzung ein. Dafür wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Geläutert

Mit seinem Posting hat der Oberländer im Dezember 2018 einen Bericht über einen 17-jährigen Afghanen kommentiert, der in Ober­österreich ein 16-jähriges Mädchen getötet haben soll.

Der mutmaßliche Mord habe ihn derart mitgenommen, dass er sich zu seinem schriftlichen Kommentar hinreißen lassen habe, sagte der Angeklagte vor Gericht. Was er geschrieben habe, tue ihm leid. Er sei nicht ausländerfeindlich. Inzwischen habe er seine Kollegen darüber informiert, dass man sich mit derartigen öffentlichen Postings strafbar mache.

Verfassungsschutz

Der fremdenfeindliche Kommentar auf Facebook führte dazu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz ermittelte und beim Beschuldigten aus dem Bezirk Feldkirch eine Hausdurchsuchung durchführte.

Die Staatsanwaltschaft habe sogar überlegt, ob sie nicht sogar Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz erheben solle, merkte Richterin Claudia Hagen an. Wäre dem so gewesen, hätte sich der ledige 29-Jährige in einem Geschworenenprozess verantworten müssen – bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs.

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