Der Tod einer 50-jährigen Frau aus dem Oberland entwickelt sich zu einem Justizkrimi. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch war einem 24-jährigen Autolenker aus der Schweiz noch fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Damit geht das Bezirksgericht Feldkirch aber nicht konform. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich beim Vorfall auf dem Parkplatz eines Feldkircher Nachtlokals in den Morgenstunden des 21. März um eine vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang oder sogar um Mord handle. Das Bezirksgericht erklärte sich deshalb für unzuständig. Denn bei Mord müsste der Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden.
Grund für die unterschiedliche Beurteilung des Vorfalls sind widersprüchliche Zeugenaussagen zum Vorfall auf dem Parkplatz des Nachtlokals. So gaben Bekannte und die Tochter des Opfers laut Staatsanwaltschaft Feldkirch zu Protokoll, dass die 50-Jährige vom 24-jährigen Beschuldigten auf dem Parkplatz des Nachtlokals absichtlich angefahren worden sei. Danach habe dieser sein Auto zurückgesetzt, sei nochmals über die 50-Jährige gefahren und habe sie noch bis zum Gehsteig mitgeschleift. Dabei erlitt die Frau tödliche Verletzungen. Der Beschuldigte sei ohne sich um die Frau zu kümmern, einfach weggefahren. Ein anderer Zeuge behauptet, der 24-Jährige habe die Frau mit Vollgas überfahren.
In Panik geflüchtet
Ganz anders schildert der Freund des Beschuldigten den Zwischenfall. Demnach hätten sich Freunde und Bekannte des späteren Opfers zuvor mit ihnen im Nachtlokal gestritten. Damit die Situation nicht weiter eskaliere, habe er zusammen mit seinem Freund das Lokal verlassen. Als sie beide ins Auto einsteigen wollten, seien sie attackiert worden. Er selbst sei in ein Gebüsch gezerrt und von den Bekannten des Opfers verprügelt worden. Schließlich habe er es wieder zurück zum Auto geschafft und versucht die Beifahrertür zu schließen. Sein Freund habe dann in Panik den Rückwärtsgang eingelegt. Die 50-Jährige sei dabei von der noch offenen Beifahrertür erfasst und zu Boden gerissen worden. Danach habe der 24-Jährige Gas gegeben und die Frau dabei überrollt. Von dem Unfall hätten sie beide nichts mitbekommen. Erst am nächsten Tag, als er mitbekommen hat, dass die Frau tot war und nach seinem Fahrzeug gefahndet wird, meldete er sich bei der Polizei. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die Möglichkeit diesen Beschluss mit Beschwerde zu bekämpfen.
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