Wegen des Auftretens der Vogelgrippe in vielen Ländern Europas und mittlerweile auch schon in Niederösterreich hat der Bund eine Änderung der Geflügelpest-Verordnung mit einer Reihe von Schutzmaßnahmen für das Hausgeflügel erlassen, welche heute (Freitag) in Kraft getreten ist. Zu dem darin bezeichneten Risikogebiet werden in Vorarlberg die Gemeinden entlang des Bodensees, des Rheins bis nach Feldkirch sowie der vordere Bregenzerwald gehören. Die größeren geflügelhaltenden Betriebe in Vorarlberg wurden von der Behörde im Wege des Geflügelverbandes bereits über diese Neuregelung informiert, teilt Landesveterinär Norbert Greber mit.
Stallpflicht für Geflügelhaltungen über 350 Stück
In dem betroffenen Gebiet gilt nach Auskunft der Veterinärabteilung eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen über 350 Stück. Allerdings ist die Haltung in überdachten Außenbereichen, sogenannten Wintergärten, gestattet.
Füttern und Tränken von Geflügel im Freien verboten
Zusätzlich gelten eine Reihe von Biosicherheitsmaßnahmen. Das Füttern und Tränken von Geflügel im Freien ist verboten. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel möglichst verhindert wird. Sofern jemand sowohl Wasservögel (Enten, Gänse) also auch Hühner hält, sind diese räumlich voneinander getrennt zu halten. An den Stalleingängen sollen Desinfektionsmatten verwendet werden, damit kein infektiöses Material über die Schuhe in die Ställe getragen wird.
Zudem sind in den Risikogebieten die Herden laufend auf Krankheitssysmptome zu kontrollieren. Plötzliche Legeleistungsrückgänge oder gehäufte Ausfälle sind meldepflichtig.
(VOL.AT)
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