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Tierquälerei: Abgemagerten, verletzten Hund ausgesetzt

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Langer Leidensweg für 13-jährigen Spaniel endete mit dem Tod. Warum das Verfahren gegen die Hundehalterin trotzdem mit Freispruch endete.

Von VOL.AT-Gerichtsreporterin Christiane Eckert

Im Dezember wurde in Lochau am Straßenrand von Arbeitern ein schwarz-weißer Cavalier King Charles Spaniel gefunden. Der 13-jährige Rüde war abgemagert, hatte einen unbehandelten Kieferbruch, Krallen und Zähne waren in einem verwahrlosten Zustand. Die 43-jährige Besitzerin, damals wohnhaft in Lindau, behauptet, der Hund wäre aus ihrem Auto gesprungen und entlaufen. „Dass ich ihn nicht als verschwunden gemeldet habe, war mein einziger Fehler“, so die Angeklagte. Sie erzählt nichts von Suchaktionen, aufgehängten Zetteln oder Inseraten, sie berichtet nicht von „Nachgefragt“ oder Anrufen. Sie habe das Tier immer gut behandelt und nicht ausgesetzt, so ihre Verantwortung.

Das Gericht hingegen wirft der Ex-Besitzerin vor, sie habe das Tier bereits zuvor vernachlässigt, denn es liegen "Mängel" vor, die nicht in kurzer Zeit entstehen können.

Den Kindern erzählte die Angeklagte übrigens, dass der Hund verstorben sei. Von „Entlaufen“ keine Rede.

Freispruch: Aussetzen ist nicht bewiesen

Puncto Aussetzens liegen zu wenig Beweisergebnisse vor, um der Frau die Tat nachweisen zu können. Bezüglich der Vernachlässigung besteht das Problem, dass der „Tatort“ für das Vernachlässigen in Deutschland gelegen wäre. Juristisch ist das eine „Auslandstat einer Ausländerin“, weshalb die Richterin des Landesgerichts Feldkirch gar nicht befugt ist, die Frau zu verurteilen. Sie ist rechtlich nicht zuständig. Somit endet das Verfahren zumindest in Österreich mit Freispruch.

Ob deutsche Behörden wegen der Vernachlässigung aktiv werden, ist offen.

Für den Hund ging das Leben nach 13 Jahren jeden Fall auf traurige Art und Weise zu Ende. Er musste eingeschläfert werden.

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