Der 41-Jährige wurde im April 2012 in Salzburg rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil sechs Monate. Als Ersttäter könnte der milde bestrafte Dornbirner bei der anstehenden Entscheidung damit rechnen, nach drei Monaten vorzeitig und auf Bewährung aus dem Fußfessel-Hausarrest entlassen zu werden.
Schuldig gesprochen wurde der geständige Angeklagte als finanziell profitierender Beitragstäter zu den Verbrechen des Amtsmissbrauchs und des gewerbsmäßig schweren Betrugs. Der Altenpfleger hatte an seinen Arbeitsplätzen in Dornbirn und Lustenau Heiminsassen ohne deren Wissen mit untergeschobenen gefälschten Testamenten als Scheinerben und Zwischenstation für den betrügenden Erben missbraucht. Damit half er seinem älteren Bruder, der als Haupttäter im Bezirksgericht jahrelang Testamente fälschte.
Freiwilliger Haftantritt
Der geständige Haupttäter wird, wie berichtet, im Juni freiwillig schon vor der Rechtskraft des Urteils seine Haftstrafe antreten. Zwei der bislang verhängten sieben Jahre Gefängnis hat der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Im für ihn günstigsten Fall wird der 49-jährige Ex-Rechtspfleger noch ein halbes Jahr im Gefängnis verbüßen und das letzte Jahr bis zur sogenannten Hälfteentlassung daheim mit einer Fußfessel.
Allerdings könnte in zweiter Instanz seine Strafe noch angehoben oder verringert werden. Fünf weitere Urteile sind noch nicht rechtskräftig, darunter auch jenes gegen Richterin Kornelia Ratz. Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts wurde in erster Instanz wegen eines bestellten falschen Testaments zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Sollte es dabei bleiben, bestünde für die in letzter Zeit als Küchenhilfe arbeitende Feldkircherin die Aussicht auf eine Fußfessel.
Bereits im Vorjahr rechtskräftig wurden die Urteile gegen die vier Familienangehörigen des Haupttäters. Mit Ausnahme des Altenpflegers kamen die anderen drei Angeklagten mit bedingten Freiheitsstrafen davon.
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