(VOL.AT/Christiane Eckert)
Rechtskräftig ist sie noch nicht, die Anklageschrift in der Causa rund um das Götzner Familiendrama, doch zumindest eingebracht wurde sie. Im September vergangenen Jahres erstach gegen Mitternacht ein Teenager seinen 51-jährigen schlafenden Vater. Als die Mutter dazwischen gehen wollte, wurde auch sie schwer verletzt, etliche Messerhiebe trafen die Frau in den Rücken. Anschließend schnitt der Junge sich selbst zwei Mal in den Hals, Suizidabsicht wurde vermutet. Nun ist die Anklagebehörde soweit: sie hat die Anklage fertig, darin wirft sie dem 14-Jährigen Mord und Mordversuch vor.
Prinzipiell zurechnungsfähig
Da kein „reiner“ Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass der junge Mann bei der Tat zumindest nicht zurechnungsunfähig war. Ist jemand schuldunfähig, kann er nur eingewiesen, nie verurteilt werden. Ist jemand prinzipiell schuldfähig, kann er unter Umständen dennoch eingewiesen werden. Ist ein Täter schuldfähig und liegen keine besonderen Voraussetzungen vor, wird er ganz normal verurteilt, auch wenn er jung ist. Zuständig ist in jedem Fall das Schwurgericht. Für den Prozess gibt es noch keinen Termin, zunächst muss erst die Anklage rechtskräftig werden.
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