Im September vergangenen Jahres erschütterte ein Vorfall die Öffentlichkeit. Ein 14-Jähriger erstach nachts seinen Vater, verletzte seine zu Hilfe eilende Mutter schwer und verletzte sich anschließend selbst am Hals mit mehreren Schnitten. Seitdem sitzt der junge Mann in U-Haft. Die Zeit wird allerdings langsam knapp. Ein Jahr nach der Tat muss der Prozess beginnen, sonst sind Jugendliche zu enthaften, selbst wenn sie ein Verbrechen begangen haben. So will es das Jugendgerichtsgesetz.
Gutachten dauerten
Gut Ding braucht Weile – das galt auch für die Erstellung der zwei Gutachten, die von der Staatsanwaltschaft zum Thema „psychischer Zustand“ eingeholt wurden. Normalerweise wird ein Gutachter mit den Fragen „Zurechnungsfähigkeit“, „Zukunftsprognose“, „Hintergrund“ beauftragt, dieses Mal zog man gleich zwei Experten zu Rate. Reinhard Haller und eine Tiroler Kollegin aus dem Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie sprachen mit dem jungen Mann. Zurzeit sitzt er in Feldkirch in U-Haft. Wird er als zurechnungsfähig eingestuft, gibt es bald eine Anklage, wenn nicht, einen Antrag auf Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Im September könnte der Prozess somit bereits beginnen.
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