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Teenager schwer missbraucht – drei Jahre Haft

Angeklagter hat sich in Therapie begeben
Angeklagter hat sich in Therapie begeben ©VOL.AT/Eckert
Angeklagter bekennt sich schuldig, wöchentlich die Tochter seiner Freundin angefasst zu haben.

Von Christiane Eckert

Seit mehreren Jahren war der 55-jährige Unterländer mit seiner Partnerin zusammen. Die Frau brachte eine Tochter mit in die Beziehung. Dass der Mann laut Anklage von Frühling 2018 bis Mai 2019 im Schnitt einmal pro Woche diverse Sexpraktiken an dem Mädchen vollzog, ahnte die Kindesmutter lange nicht. Doch irgendwann vertraute sich das Mädchen ihrer Mutter an. Im Zug einer Hausdurchsuchungen wurde zudem kinderpornografisches Material gefunden, das konfisziert und vernichtet wurde.

Am Donnerstag im Gerichtssaal zeigt sich der Mann geständig, er hat sich mittlerweile in mehrere Therapien begeben und laut Verteidigung versucht, den Schaden so weit wie möglich gut zu machen.

Öffentlichkeit vor der Türe

Die Verteidigung beantragte gleich zu Beginn, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Nachbaur trug dem Rechnung, allerdings erst nach Vortrag der Anklageschrift. Viele Verwandte und Bekannte waren gekommen. „Mein Mandant ist nicht sozial isoliert. Selbst wenn alle wissen, dass er einen Riesenfehler gemacht hat, lassen sie ihn jetzt nicht alleine“, so Verteidiger Martin Rützler in seinem Eröffnungsplädoyer. Neben den Übergriffen auf das Mädchen, welches damals zwölf bis 13 Jahre alt war, wurde dem Mann noch das Herunterladen von Kinderpornos angelastet.

Drei Jahre Haft

Die anschließende Beratung des Schöffensenates fiel mit einer halben Stunde kurz aus. Dies auf Grund der geständigen Verantwortung des Angeklagten. Der bislang Unbescholtene wird aus der U-Haft vorgeführt, das Urteil verkündet. Der Angeklagte sitzt seit September in U-Haft.

Erschwerungs- und Milderungsgründe

Richterin Sonja Nachbaur betont, dass von dem Mädchen keinerlei Initiative zu den sexuellen Handlungen ausgegangen war. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wird mildernd berücksichtigt, dass der bislang Unbescholtene geständig war und bereits Schadenswiedergutmachung geleistet hat. Erschwerend war der Tatzeitraum von einem Jahr, die Vielzahl der Übergriffe und das Zusammenkommen mehrerer Delikte. Der Verurteilte erbittet Bedenkzeit und auch die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab. Dem Opfer werden 1000 Euro zugesprochen.

(red)

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