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Sie wollte Ex-Freund ins Gefängnis bringen

Symbolbild: Die 19-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Haft verurteilt.
Symbolbild: Die 19-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Haft verurteilt. ©Photo by Emiliano Bar on Unsplash
Feldkirch: Eine 19-jährige Angestellte aus Bludenz wollte ihren Ex-Freund mit erfundenen Vorwürfen ins Gefängnis bringen. Dafür hätte sie sich notfalls angeblich selbst ein Messer in den Körper gestochen. Jetzt muss sie in Haft.

Die Angeklagte habe ihren Ex-Freund mit erfundenen Vorwürfen ins Gefängnis bringen wollen, sagte Richterin Sabrina Tagwercher. Dafür wurde die unbescholtene 19-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Acht Monate Haft

Der Schuldspruch erfolgte wegen Verleumdung, falscher Zeugenaussage vor der Polizei und wegen schweren Betrugs. Der Strafrahmen für die junge Erwachsene betrug null bis fünf Jahre Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Gefängnis.

Vorwurf der Misshandlung

Wegen der massiven Verleumdungen reiche trotz des Geständnisses der Ersttäterin eine Geldstrafe als Sanktion nicht aus, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Angestellte aus dem Bezirk Bludenz hatte als Anzeigerin vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, ihr Ex-Freund habe sie während der Beziehung immer wieder misshandelt. Er habe sie bei verschiedenen Vorfällen geschlagen, gewürgt, getreten, eingesperrt und bedroht. Sie hat ihn damit zu Unrecht der fortgesetzten Gewaltausübung verdächtigt.

Gegenüber einer Freundin hat die 19-Jährige zugegeben, sie wolle ihren Ex-Partner ins Gefängnis bringen. Dafür würde sie sich nötigenfalls sogar selbst ein Messer in den Körper stechen und behaupten, er habe es getan.

Seelisch tief verletzt

Befragt zum Tatmotiv, gab die Angeklagte an, ihr Freund habe sie während der Beziehung seelisch tief verletzt. Er sei handgreiflich geworden und habe ihr alles verboten.

Als schwerer Betrug wurde gewertet, dass sich die Angestellte bei ihrem Hausarzt mit der falschen Behauptung, an Durchfall zu leiden, eine Krankenstandsbescheinigung zum Nachteil ihres Arbeitgebers erschlichen hat. „Sie wollten nicht arbeiten“, sagte die Richterin zur Angeklagten.

(Seff Dünser)

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