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Es gelten zurzeit unterschiedliche Reisebeschränkungen zu Österreichs Nachbarländern.
Es gelten zurzeit unterschiedliche Reisebeschränkungen zu Österreichs Nachbarländern. ©APA, AP

Rückreise aus Risikogebieten: Wer kontrolliert Quarantäne?

Die verschärften Reisebestimmungen hinterlassen bei Urlaubern nach wie vor viele Fragen offen. Denn: Was passiert bei der Rückreise aus Nachbarstaaten wie Deutschland und der Schweiz?
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Der Sommerurlaub zu Zeiten von Corona lässt sich für die meisten Reisenden nur schwer planen. Vor allem die Reisebestimmungen in Länder mit der höchsten Reisewarnstufe, wie beispielsweise den Westbalkanstaaten, ändern sich nahezu laufend. Während die Einreise in diese Staaten mit einem negativen Corona-Test problemlos möglich ist, lässt sich die Rückreise über Österreich nicht ganz so einfach gestalten.

Indirekte Rückreise

Die Grenzkontrollen wurden verschärft und für Flugzeuge aus den Westbalkanländern gilt ein Landeverbot in Österreich. Es stellt sich allerdings die Frage: Welche Regelungen gelten, wenn man über Deutschland oder die Schweiz zurückreist? Vor allem: Wer kontrolliert Urlaubsrückkehrer, wenn diese zum Beispiel in München oder Memmingen landen und dann mit dem Auto ganz einfach über die Grenze nach Vorarlberg wieder einreisen? Hier gibt es noch viele offene Fragen, die auch die Bundesregierung bis dato nicht beantwortet hat.

Verschärfte Reiseregeln angekündigt

Zum jetzigen Zeitpunkt gelten immer noch die Regelungen vom 15. Juni. Das bedeutet bei der Rückreise aus Corona-Risikogebieten entweder einen negativen PCR-Test vorlegen zu können oder sich zwei Wochen in häusliche Quarantäne zu begeben.

Die österreichische Regierung hat allerdings angekündigt: In Zukunft soll die 14-tägige-Quarantäne für Rückreisende aus den Staaten mit Reisewarnstufe 5 oder 6 Pflicht sein. Diese Verordnung verzögert sich nach aktuellem Stand jedoch.

Auf der Seite des Landes Vorarlberg ist zu lesen.

  • Für Personen, die aus einem der nachstehenden Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder einem dieser Staaten haben ist eine ungehinderte Einreise (ohne COVID-19-Test oder Quarantäne) möglich. Sie haben glaubhaft zu machen, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den nachgenannten Staaten aufhältig waren.

Dies umfasst folgende Staaten:

  • Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan und Zypern.

Eigenverantwortung der Flugzeugpassagiere

Wer aus einem Risikogebiet in die benachbarte Schweiz einreist, muss sich in sofortige 10-tägige-Quarantäne begeben. In der Schweiz wird die Einhaltung von kantonalen Behörden kontrolliert. Mit einem negativen Corona-Test wird die Quarantäne nicht verkürzt. Es besteht eine Meldepflicht bei der Einreise innerhalb von zwei Tagen, ansonsten droht eine Strafe von bis zu 10.000 Schweizer Franken.

In Deutschland gilt nach der Rückreise aus einem Risikogebiet die zweiwöchige Quarantäne. Diese kann jedoch mit einem negativen Covid-19-Test vermieden werden. Flugzeugpassagiere sind eigenverantwortlich verpflichtet, ihre Identität, Reiseroute und Kontaktdaten an die zuständige Behörde des Landes weiterzugeben. Für die Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne sei die deutsche Bundespolizei nicht zuständig, heißt es in einem Interview des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR) mit Bundespolizeisprecher Christian Große-Onnebrink am Köln/Bonner Flughafen. Diese Aufgabe obliegt den Gesundheitsämtern.

Teststellen an deutschen Flughäfen

Alle Reisenden sollen sich nach ihrer Rückkehr in Deutschland kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Das soll an Flughäfen und Seehäfen geschehen, aber auch in ihren Heimatorten. Einen entsprechenden Beschluss fassten die deutschen Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag. Eine rechtliche Verpflichtung für einen Corona-Test nach Rückkehr soll es zunächst nicht geben. Das werde geprüft, hieß es im Beschlusspapier der Minister, das der Deutschen Presse Agentur vorliegt. Faktisch ist aber zumindest jeder Reisende aus einem Risikogebiet zum Test verpflichtet, will er eine Quarantäne vermeiden. Das soll auch für Rückkehrer gelten, die mit Auto, Bus oder Bahn aus Risikoländern einreisen.

(Red.)

Covid-19: Alle News zur Coronavirus-Pandemie im Special

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