Das geht aus dem der APA vorliegenden Entwurf für die 5. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung hervor. Damit dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.
Lockdown für Ungeimpfte - Umfrage
Diese Personen sind betroffen
Von den Ausgangsbeschränkungen betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen zu können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Schon bisher waren sie von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist für Ungeimpfte nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.
Arztbesuch
Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Ausbildung wird möglich sein.
Kinder brauchen keinen 2G-Nachweis
Keinen 2G-Nachweis vorlegen müssen Kinder unter zwölf Jahren sowie schwangere Frauen. Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels "Zweitstich" noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test "freitesten".
Länder können strengere Regeln erlassen
Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen bilden einen Mindestrahmen, die Länder können strengere Regeln erlassen. Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zur "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.
Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November (10 Tage) befristet und müsste dann verlängert werden.
3G am Arbeitsplatz
Am Sonntag endet die Übergangsfrist für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab Montag gilt dann die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern WKÖ, Händler und Gastronomen eine Fristverlängerung. Das Gesundheitsministerium sieht aber ausreichende Testkapazitäten.
2,5G-Regel
In folgenden Bereichen gilt für Arbeitnehmer seit 8. November bereits eine 2,5 G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet): Nachtgastronomie, Diskotheken, Après-Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung und bei Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern.
(APA)
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