Landeshauptmann Markus Wallner spricht von einem “billigen Ablenkungsmanöver”. “Es würde dem Innenminister gut zu Gesicht stehen, die Verantwortung und Zuständigkeit des Innenministeriums in den Asylverfahren anzuerkennen”, so Wallner in einer Aussendung. Die Grundversorgungsabteilung des Landes habe sich in Kenntnis der Vergangenheit lange geweigert, den mutmaßlichen Mörder von Dornbirn in einem Quartier des Landes aufzunehmen. Das BMI habe dann eine Privatanreise zugelassen habe. “Es ist dem Land Vorarlberg gar nicht möglich, einen Asylwerber in der Grundversorgung abzulehnen, der zum Asylverfahren zugelassen wurde.”
“Privatverzug nicht zugestimmt”
Wallner weist auf mehrere Mails und Telefonanrufe hin, die von Mitarbeitern des Landes mit dem BMI getätigt wurden und in denen auf die Gefährlichkeit des mutmaßlichen Täters von Dornbirn hingewiesen wurde. Am 18. Jänner 2019 ging ein Email der Grundversorgungsabteilung im Land Vorarlberg an die Koordinierungsstelle des Innenministeriums, in dem wörtlich „dem Privatverzug in die Grundversorgungsstelle Vorarlberg nicht zugestimmt wird.“ Und weiter: „Sollte der Asylwerber eigenmächtig verziehen, wird er nicht in die Grundversorgungsstelle Vorarlberg aufgenommen werden und von uns zurückverwiesen.“ Die Mitarbeiter des Hauses haben sich gegen eine Übernahme in die Grundversorgung also nach Kräften gewehrt, so der Landeshauptmann. Rechtlich sei man aber gezwungen, eine Person aufzunehmen, wenn dies das BMI so entscheide.
Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Grundversorgung lege fest, dass die Asylwerber auf die Bundesländer verteilt werden müssen. Eine Privatanreise könne man sowieso
nicht verhindern.
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