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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus ©APA
Die Coronavirus-Krise hinterlässt viele offene Fragen. Und doch können eine ganze Reihe häufig gestellter Fragen bereits beantwortet werden. Wir haben sie in einem FAQ* für Sie zusammengestellt.
Alle Meldungen zum Coronavirus
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Wir haben sie in einem FAQ* für Sie zusammengestellt.

Wie gefährlich ist das neuartige Coronavirus eigentlich?

Laut Gesundheitsministerium geht man derzeit von einer Sterblichkeitsrate von bis zu drei Prozent aus. Bei MERS (bis zu 30 Prozent) und SARS (ca. 10 Prozent) war die Mortalität wesentlich höher. Die Anzahl der Sterbefälle scheint stark davon abzuhängen, wie viele ältere und bereits vorerkrankte Menschen betroffen sind - und ob das Gesundheitssystem überlastet ist. In Italien beispielsweise ist die Sterberate daher deutlich höher als in anderen europäischen Ländern.

Lässt sich das Virus durch Waren übertragen?

Darauf gibt es dem Gesundheitsministerium zufolge derzeit keine Hinweise. Aufgrund der "geringen Umweltstabilität" der Coronaviren sei es unwahrscheinlich, dass die Lungenkrankheit durch importierte Güter eingeschleppt werden könnte.

An wen kann ich mich in Vorarlberg im Zweifel wenden?

  • AGES Corona-Hotline +43 800 555 621: Expertinnen und Experten der AGES beantworten in einem 24h-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona-Virus.
  • Arbeiterkammer +43 50 258 4444für alle Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Konsumentenschutz 
  • AMS Hotline Telefon +43 5574 691 E-Mail: ams.vorarlberg@ams.at
  • Die Wirtschaftskammer hat einen Infopoint eingerichtet: ExpertInnen informieren und beraten umfassend zu Außenwirtschaft, Arbeitsrecht, Tourismus sowie Verkehr & Logistik. Der Infopoint ist unter der Telefonnummer +43 5522 305 7755 oder der Mailadresse info-corona@wkv.at, Montag bis Freitag durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
  • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) +43 50 808 808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unternehmen. Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr erreichbar.
  • Bildungsdirektion: für DirektorInnen bzw. SchulleiterInnen: +43 5574 4960
  • Gesundheitshotline 1450: Die telefonische Gesundheitsberatung „Wenn’s weh tut!“
  • Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum: für alle Fragen zum Thema Land- und Forstwirtschaft: +43 5574 511 25120

Wo finde ich Informationen in leichter Sprache?

Hier bekommen Sie Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache.

Wo finde ich Informationen in mehreren Sprachen?

Hier finden Sie Informationen zum Coronavirus in mehreren Sprachen.

Welche Verkehrs- und Ausgangsbeschränkungen gibt es?

  • Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen. Aktuell soll man nur noch aus vier Gründen aus dem Haus gehen: 1) Um zur Arbeit zu gehen, wenn es notwendig ist. 2) Um Besorgungen von lebensnotwendigen Dingen zu erledigen. 3) Um anderen Menschen zu helfen. 4) Um ins Freie zu gehen (allerdings nur allein, mit Familienmitgliedern oder Menschen, mit denen man zusammenwohnt). Bei Kontakt mit anderen Menschen sollte ein Mindestabstand von einem, besser zwei Meter eingehalten werden.
  • Cafes, Restaurants und die meisten Geschäfte sind geschlossen. Es gibt ein Veranstaltungsverbot. Und in Vorarlberg sind auch die Spielplätze dicht.

Welche Geschäfte sind geschlossen?

Nur "lebensnotwendige" Geschäfte bleiben geöffnet. Dazu zählen Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Tankstellen, Banken, Post, Verkauf von Tierfutter. Auch Restaurants und Cafes sind geschlossen.

Welche Grenzen zu unseren Nachbarländern sind geschlossen?

Deutschland: Am 16. März hat Deutschland die Grenzen zu Österreich geschlossen. Das bedeutet: Alle Personen, die über keinen triftigen bzw. berufsbedingten Reisegrund verfügen, können nicht mehr nach Deutschland einreisen. Österreich führt seit dem 19. März Grenzkontrollen - unter anderem in Vorarlberg - durch. Alle kleineren Grenzübergänge wurden geschlossen.

Italien: Die italienische Regierung hat ganz Italien zur Sperrzone erklärt. Es herrscht ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot und eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Auch zu Italien wurden Grenzkontrollen eingeführt. Alle kleineren Grenzübergänge sind dicht.

Liechtenstein: Auch hier werden die Grenzen kontrolliert. Geöffnet sind die Übergänge Feldkirch-Schaanwald und Feldkirch-Ruggell.

Schweiz: Seit dem 17. März dürfen nur noch Berufspendler und der Warenverkehr ohne größere Einschränkungen passieren. Die kleineren Grenzübergänge sind geschlossen. Vier große Übergänge sind offen und werden kontrolliert: Höchst-St.Margrethen, Lustenau-Au, Hohenems-Diepoldsau, Mäder-Krießern.

Slowakei: Die Slowakei hat ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger ausgesprochen. Die Grenzübergänge nördlich der Donau sind laut Website der ÖAMTC geschlossen. An den Grenzübergängen an der A6 und der B9 sei die Einresie möglich - allerdings nur nach einer Gesundheitskontrolle. Anschließend sei die Weiterreise verboten.

Slowenien: Auch hier ist der Grenzübertritt nur noch an wenigen Grenzübergängen möglich. Pendler brauchen neben einem amtlichen Reisedokument einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses.

Tschechien: Tschechien hat am 12. März den Notstand ausgerufen. Seit dem 16. März gibt es ein Ein- und Ausreiseverbot. Mit dem heutigen Donnerstag (26. März) dürfen Pendler die Grenze nur noch einmal alle drei Wochen passieren.

Ungarn: Die ungarische Regierung hat seit dem 17. März alle Grenzen geschlossen. Eine Einreise ist nur noch für ungarische Staatsbürger und den Güterverkehr möglich. Beim österreichischen Außenministerium gibt es eine Liste von Grenzübergängen, über die österreichische Staatsbürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung einreisen können.

Weitere Informationen zur Situation an den Grenzen lesen Sie hier.

Welche Fahrten sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt?

Nur jene, die folgenden Zwecken dienen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • berufliche Zwecke

Welche Fahrten sind mit Privatfahrzeugen erlaubt?

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • berufliche Zwecke
  • Betretung öffentlicher Orte im Freien alleine oder mit Personen, die im  gemeinsamen Haushalt leben

Sind Bargeldversorgung und Zahlungsverkehr in Österreich gesichert?

Ja, laut dem Gesundheitsministerium ist der Bargeldbedarf ausreichend sichergestellt. Es gibt rund 9.000 Bankomaten, die bei Bedarf befüllt werden.

Wie sieht es mit der Lebensmittelversorgung aus?

Österreich besitzt ein hohes Produktions- und Versorgungsniveau. Bundeskanzler Kurz, Landeshauptmann Wallner und Lebensmittelläden weisen immer wieder daraufhin, dass die Versorgung gesichert ist - und es keinen Grund gibt, Hamsterkäufe zu tätigen.

Wo finde ich Informationen für die Situationen an den Schulen?

Um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen, wurden auch die Schulen und Universitäten in Österreich geschlossen. Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um die Schule finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung.

Welche Personen werden auf eine Covid-19-Infektion getestet?

  • Getestet werden in Österreich Personen mit mindestens einem akuten Symptom (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache - und die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Aufenthalt in einer Covid-19-Gefahrenregion hatten.
  • Außerdem Personen mit jeder Art von Symptomen, die in den 14 Tagen vor dem Auftreten dieser Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten.
  • Personen, bei denen aufgrund des klinischen "Zustandsbilds" und der ärztlichen Einschätzung eine Diagnostik veranlasst wird.

Muss ich einen Test auf das Coronavirus selbst bezahlen?

Sofern ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, werden die Kosten übernommen.

Sind Corona-Schnelltests verlässlich?

Manche Länder probierten sogenannte "Schnelltests". Sie sind allerdings derzeit nicht geeignet, eine akute Infektion sicher nachzuweisen.

Von wem bekomme ich das Ergebnis meines Tests?

Laut dem Gesundheitsministerium wird das Ergebnis von der zuständigen Gesundheitsbehörde (BHs, Magistratsabteilung) mitgeteilt. Die AGES darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.

Was passiert, wenn ich infiziert bin?

Eine erkrankte Person wird isoliert, Kontaktpersonen ausfindig gemacht - auch sie werden je nach Situation unter Quarantäne gesetzt.

Wie werde ich behandelt, wenn ich mich infiziert habe?

Derzeit gibt es keinen Impfstoff. Daher findet eine Behandlung nur symptomatisch statt: Die Krankheitsbeschwerden werden also gelindert, beispielsweise durch die Gabe fiebersenkender Mittel.

Darf ich zu meinem Arzt gehen?

Wenn der Verdacht besteht, dass Sie sich infiziert haben, sollten Sie auf keinen Fall zum Arzt gehen. Sie sollten zuhause bleiben und die 1450 anrufen. Bei anderen Gesundheitsproblemen sollte man zuerst telefonischen Kontakt aufnehmen.

Wie viele Intensivbetten gibt es derzeit in Österreich?

Das Gesundheitsministerium meldet mit Stand 2018 insgesamt 2.547 Betten. Doch es kursieren mehrere Zahlen.

Wie kann ich mich vor Coronaviren schützen?

Wie bei der saisonalen Grippe werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
  • Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen), wenn Sie husten oder niesen
  • Entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt zu kranken Menschen

*Die Informationen basieren auf den offiziellen Angaben des Sozialministeriums.

Alle neuen Meldungen zum Coronavirus lesen Sie hier.

(Red.)

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