Von Christiane Eckert
Die 74-jährige Pensionistin weiß um die psychischen Auffälligkeiten ihres Sohnes. Der 44-Jährige leidet an einer Anpassungsstörung und rastet hin und wieder aus. Prinzipiell ist er einsichtig, lässt sich behandeln und arbeitet mit. Doch im März wurde ihm die Corona-Ausgangssperre zu viel und er wollte dennoch einen Freund besuchen. Es kam zur Diskussion mit seiner Mutter, zum Streit und zum Polizeieinsatz.
Mit aller Kraft widersetzt
Der Mann widersetzte sich mit aller Kraft. Nach Anweisung des Amtsarztes lagen die Voraussetzungen nach dem Unterbringungsgesetz vor. Das sah der Betroffene anders. Jedenfalls wehrte er sich nach Leibeskräften, verletzte zwei Beamte leicht. Heute tut ihm alles leid. Strafe gibt es 360 Euro unbedingt. Den Rest der 1440 Euro muss er vorerst nicht bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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