Von VOL.AT-Gerichtsreporterin Christiane Eckert
Im März warteten acht Geschworene, Richtersenat, Staatsanwalt und Verteidigung auf den Angeklagten. Der Vorwurf: In zwölf Punkten gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Doch der junge Mann kam nicht. Der gelernte Metallarbeiter glänzte beim Schwurgericht durch Abwesenheit, er hatte sich einfach aus dem Staub gemacht.
Doch in Nordrhein-Westfalen wurde er verhaftet und anschließend nach Österreich ausgeliefert. Zwar haben die Deutschen kein Verbotsgesetz, doch Musik herunter zu laden, bei dem es um die NSDAP geht, gefällt auch den Deutschen nicht, weshalb sie dies unter Strafe stellen. Somit waren die Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt. Der Mann muss heute vor Gericht.
Schwarzer Humor
Der junge Vater, der in Österreich eine Vorstrafe hat, rechtfertigt sich mit Schwarzem Humor und dem Umstand, dass er betrunken war. Er war offenbar Mitglied einer einschlägigen Facebook Gruppe, es geht um ein Bikinibild mit Nazisymbolen auf dem Stoff und der Schrift: „Die neue Strandmode für die türkische Riviera ist da“.
Der Mann postete dazu: „Ich suche den Bikini mit der passenden Frau dazu“. Offenbar fand er das lustig. Seinem Hund zog der Mann ein Halsband an, auf dem übereinander gelegte Hakenkreuze die „Schwarze Sonne“ bildeten.
"Bin kein Nazi"
Er sei gar kein Nazi, so der Beschuldigte. National denkend, ja, aber kein Neonazi.
Heute sitzt der Mann in U-Haft, er wird also zuverlässig vor Gericht erscheinen.
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