Von Seff Dünser (NEUE)
Bei elf Sachbeschädigungen in einer Nacht richteten die jungen Täter in Schwarzach und Wolfurt einen Gesamtschaden von 21.000 Euro an. Beteiligt am Einschlagen von Scheiben mit einem Notfallhammer waren neben einem weiteren Mittäter, der strafrechtlich separat verfolgt wird, zwei 16-jährige Dornbirner.
Angeklagt wegen schwerer Sachbeschädigung, übernahmen die unbescholtenen Jugendlichen vor Gericht Verantwortung für ihr Fehlverhalten und bekannten sich schuldig. Richter Richard Gschwenter gewährte den jungen Angeklagten jeweils eine Diversion. Demnach wird das Strafverfahren gegen den Schüler ohne Eintragung ins Strafregister eingestellt, wenn er innerhalb von drei Monaten 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet. Ohne Vorstrafe kommt auch der Lehrling davon, falls er dem Gericht als Geldbuße 400 Euro bezahlt. Die minderjährigen Angeklagten, ihre Eltern und der Staatsanwalt waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Bei einer Verurteilung hätte die mögliche Höchststrafe für die Jugendlichen ein Jahr Gefängnis betragen. Die jungen Täter sind zivilrechtlich dazu verpflichtet, die angerichteten hohen Schäden wiedergutzumachen. Die Verteidigerin des Lehrlings sagte, ihr Mandant werde dafür als Sofortmaßnahme sein Sparbuch mit der Einlage von 2500 Euro auflösen.
Alkohol und Dummheit
Ihre Zerstörungswut erklärten die beiden 16-Jährigen im Gerichtssaal mit Alkohol und Dummheit. Den größten Schaden richteten sie mit 10.000 Euro mit eingeschlagenen Fensterscheiben bei einem Firmengebäude an. Zerbrochen haben sie Scheiben auch bei Telefonzellen, Straßenlaternen, Bushaltestellen, geparkten Autos, einer Garage, einem Schaufenster, Wohnhäusern und einer Schule.
Der 16-jährige Schüler gab beim Strafprozess zu Protokoll, er habe eine der angeklagten elf Sachbeschädigungen selbst begangen. Bei den anderen Zerstörungen sei er mit dabei gewesen.
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