Die Anklage wurde beim Landesgericht Feldkirch eingebracht, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, einen Bericht des ORF Vorarlberg. Ob dort schlussendlich auch verhandelt wird, könne er jedoch noch nicht sagen. Prinzipiell wäre auch eine Verlegung nach Innsbruck möglich, sollte sich das Feldkircher Gericht für befangen erklären. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Im Falle eines Schuldspruchs hat der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen. Die Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Richard Amann (ÖVP), vier weitere Stadtbedienstete und einen Wahlhelfer wurden wegen Mangels an Beweisen eingestellt.
Kein Verfahren gegen Richard Amann
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 in Hohenems aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Konkret ging es darum, dass Wahlkarten für Familienangehörige und eine “Sammelbestellung” für Heimbewohner ohne Vollmachten beantragt und ausgefolgt wurden.
Antwort zu Bludenz noch ausständig
Ausständig ist derzeit noch die Antwort des Justizministeriums im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach der Wahlwiederholung in Bludenz. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde Anfang Dezember dem zuständigen Bundesressort übermittelt. In Bludenz sollen bei der Bürgermeisterstichwahl im März 2015 in über 60 Fällen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden sein. Ermittelt wurde gegen sechs Personen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte die Ermittlungen in beiden Fällen an die Innsbrucker Anklagebehörde übergeben, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
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