Jetzt sei das Ministerium am Zug erklärte Mayr, “ob es unserem Vorhaben folgt, oder nicht”. Zum Inhalt des Berichts machte Mayr keine Angaben. Die Entscheidungsbandbreite gehe von Anklage über Diversion bis zur Einstellung. Die Unterlagen zu Hohenems waren Mitte November an das Justizministerium geschickt worden. In diesem Fall gibt es laut “VN” noch keinen Beschluss zur weiteren Vorgehensweise.
“Sammelbestellungen” von Wahlkarten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Konkret ging es darum, dass in Hohenems Wahlkarten für Familienangehörige und eine “Sammelbestellung” für Heimbewohner beantragt und ausgefolgt wurden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte die Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Beihilfe zum Amtsmissbrauch und der Wahlfälschung an die Innsbrucker Anklagebehörde übergeben, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
(APA)
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