Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Innsbruck hat einen Vorhabensbericht an das Justizministerium gesandt, bestätigte am Montag Sprecher Hansjörg Mayr der APA einen Bericht des ORF Vorarlberg. Zum Inhalt des Berichts machte Mayr keine Angaben.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Konkret ging es darum, dass in Hohenems Wahlkarten für Familienangehörige und eine “Sammelbestellung” für Heimbewohner beantragt und ausgefolgt wurden.
Amann unter Verdacht
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die die Causa im Februar von der Anklagebehörde in Feldkirch übernommen hat, ermittelte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Beihilfe zum Amtsmissbrauch und der Wahlfälschung gegen sieben Personen. Unter den Verdächtigten befindet sich auch der ehemalige Bürgermeister Richard Amann (ÖVP). Dieser war aus der Stichwahl als Sieger hervorgegangen, unterlag in der Wiederholung der Stichwahl aber dem damaligen FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger. Anschließend zog sich Amann aus der Politik zurück.
Wie lange das Justizministerium sich mit der Angelegenheit auseinandersetzen wird, ist ungewiss, auszugehen ist aber von einigen Wochen. Noch nicht abgeschlossen sind die Erhebungen der Staatsanwaltschaft zum ähnlich gelagerten Fall in Bludenz. Auch dort musste die Bürgermeister-Stichwahl wiederholt werden, Amtshinhaber Josef “Mandi” Katzenmayer (ÖVP) setzte sich aber nicht nur beim ersten, sondern auch beim zweiten Mal durch.
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