Sowohl der kleine Sohn als auch die zweieinhalbjährige Tochter der Frau befinden sich nun bei einer Pflegefamilie. Ernüchternd die Ausführungen von Gerichtsmediziner Walter Rabl: 20 bis 25 Prozent der geschüttelten Babys sterben. Die anderen zwei Dritteln tragen Spätschäden davon. Die Mutter muss 5400 Euro Teilschmerzengeld zahlen und für allfällige Spätfolgen finanziell aufkommen. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
Christiane Eckert
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