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Einblicke in Prozess um vertauschte Eizelle: Von fehlenden Daten und Brillen

©Hofmeister
Feldkirch. Die Abwesenheit von Herbert Zech vom Prozess rund um die vertauschte Eizelle wurde von der Richterin kritisiert. Im Zentrum standen neben fehlenden Dokumenten auch die Geschichte mit der Brille.
Bilder vom Zach-Prozess am Dienstag
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Darum geht es

Im aktuellen Prozess versucht die 26-jährige Schweizerin Kristina V. das Fortpflanzungsambulatorium IVF Zech zur Herausgabe der damaligen Patientendaten zu klagen. Sie ist seit 2014 auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern, trat damals im “Spiegel” an die Öffentlichkeit. Da sie durch eine künstliche Befruchtung gezeugt wurde, wandte sich die Familie an Zech. Dieser habe 2015 den Fehler sofort angenommen, er sei vermutlich durch das Verwechseln der Eizelle beim Einsetzen in die Gebärmutter geschehen.

Es geht im Prozess nicht nur um die leiblichen Eltern von Kristina V., sondern auch um eine erhebliche Summe. Die Familie von Kristina V. fordert 1,2 Millionen Euro an Schmerzengeld, Schadenersaztforderungen und jahrelangem Unterhalt. Die Anwälte beider Seiten bestätigten diese Forderung gegenüber dem ORF. Entweder Dr. Zech zahle, oder es komme zu einem Gerichtsprozess, so die schriftliche Forderung.

Inzwischen sieht das IVF Zech die eigene Verantwortung nicht bewiesen. Die Patientendaten von 1990 seien vermutlich nicht mehr vorhanden und eine Herausgabe der Daten auch aus Datenschutzgründen schwierig.

Der fehlende Arzt

Überraschend war, das Herbert Zech nicht persönlich erschien, sondern durch einen anderen Geschäftsführer vertreten wurde. Beim Gericht traf dies nicht gerade auf Wohlwollen. Schließlich sei die Ladung direkt an Zech adressiert gewesen – mit eben dem Hintergedanken, dass er bei dem Fall der anwesende wie auch verantwortliche Arzt und Geschäftsführer war. So habe er auch der damaligen Anwältin der Klägerin gegenüber gesagt, dass 1990 nur er selbst und seine Gattin mit Befruchtungen beschäftigt waren. Da jedoch das Unternehmen an sich beklagt ist, kann es durch jeden Geschäftsführer vertreten werden.

Das sagt die Geburtsklinik

Der erste Zeuge war der Leiter der Klinik, in der Kristinas Mutter entbunden wurde. Da diese die seltene Blutgruppe AB- hat, wurde das Kind direkt nach dem Kaiserschnitt auf ihre Blutgruppe getestet – und hatte 0+. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Da dies der erste solche Fall an der Klinik war, blieb es dem heutigen Leiter gut in Erinnerung. Man habe damals sowohl bei der Blutbank wie auch IVF Zech nachgefragt, ob und wie so etwas möglich sei.

Dennoch, auch die Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen war damals noch fehleranfällig. Denkbar sei auch ein seltener Fall der Vererbung, bei dem ein Elternteil die Blutgruppe AB als ein Genom statt auf zwei (als A und B aufgeteilt) Genome trägt, dann hätte sich 0 als Blutgruppe des anderen Elternteil ergeben können. Man habe daher den Ärzten der Eltern angeraten, in drei Monaten einen zweiten Test zu machen. Eine Verwechslung im Krankenhaus sei unmöglich. Schon damals habe man Kindern noch im Kreißsaal mit Namensbändern versehen, auch habe es über 10 Stunden vor und nach ihr keine weiteren Geburten gegeben.

Das sagen andere Eltern

Auch anderen Patienten von Zech wurden befragt. Diese schildern wie aus ihrer Sicht 1988 bei IVF Zech gearbeitet wurde. Der Kernpunkt: Es wurden mehr Eizellen entnommen und befruchtet, als wiedereingesetzt wurden, um die Chancen der Befruchtung zu erhöhen. Auch sei eine Zelle eingefroren worden.

Die abgenommene Brille

Auch die frühere Rechtsanwältin der Klägerin trat in den Zeugenstand. Sie wie auch die Klägerin bestätigen, dass sie 2015 eigentlich überrascht waren, dass Zech den vermeintlichen Fehler in seinem Haus gleich eingestanden hatte. Damals habe er auch erwähnt, dass er vermutlich ohne Brille vom Mikroskop aufgestanden sei, um zum Brutkasten zu gehen und dort die (falsche) Eizelle zu holen. Dies sei aber nicht als Tatsachenerinnerung zu verstehen gewesen, die Anwältin vermutet darin vielmehr ein Erklärungsversuch. Zech habe aber sowohl seine Honorarkosten erstattet wie auch die Haftung für den Fehler ohne Zögern angenommen.

Die alten Daten

Der Geschäftsführer von IVF Zech, in dieser Position seit 2015, hatte keine Kenntnisse, ob es noch Patientendaten von 1990 gibt. Das Fortpflanzungsgesetz sieht erst seit 1992 vor, dass solche Daten bis zu 30 Jahren aufbehalten werden müssen. Inzwischen habe man die Patientendaten außerdem digitalisiert – wie weit zurück, war ihm jedoch nicht bekannt. Er habe sich jedoch auch nicht auf die Suche danach gemacht.

Grundsätzlich schließt er jedoch eine Verwechslung der Eizellen aus. Man habe 1990 noch klar weniger Patienten am Tag gehabt, das Zeitfenster der Behandlung umfasste damals gerade einmal drei Tage. Diese endet auch mit der erfolgreichen Einbettung der Eizelle in der Gebärmutter. Daher könne er kaum abschätzen, ob und wieviele Familien für eine mögliche Verwechslung in Frage kommen.

So geht es nun weiter

Für die nächste Zeugenbefragung werden voraussichtlich Nikolaus Zech, der Sohn und ehemalige Geschäftsführer von Herberts Zech Instituts geladen, wie auch die Familie der Klägerin und eine Patientenfamilie Zechs aus der Romandie. Auch Herbert Zechs persönliche Anwesenheit wird von der Richterin nahegelegt. Der Termin steht noch nicht fest.

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