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Eizellen-Verwechslung: Vorwurf gegen Bregenzer Arzt

Mediziner überrascht von "Spiegel"-Artikel
Mediziner überrascht von "Spiegel"-Artikel ©VN bzw. Spiegel.de
In einer Klinik des prominenten Bregenzer Fortpflanzungsmediziners Herbert Zech soll es laut einem Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" 1990 zu einer Verwechslung von Eizellen gekommen sein. Der Bludenzer Anwalt Zechs bestätigte gegenüber der APA die "Kerninhalte" des Artikels.

Eine heute 25 Jahre alte Frau vom Schweizer Bodenseeufer sucht deshalb seit 2014 nach ihren biologischen Eltern. Ein DNA-Test hatte Kristina V. und ihrer Mutter Gewissheit verschafft, nicht mit ihren vermeintlichen Eltern und ihrer – ebenfalls durch In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Welt gekommenen – jüngeren Schwester verwandt zu sein. Wegen auffälliger körperlicher Unterschiede hatten zuvor schon über Jahre hinweg Zweifel bestanden.

Angeblich 300.000 Euro angeboten

Rechtsanwalt Michael Konzett betonte, dass seit der Entdeckung der vermutlichen Verwechslung und Kontaktaufnahme der Frau mit seinem Mandanten nach einer für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung gesucht wurde: “Dass sie (Kristina V., Anm.) in die Medien gehen will, um nach ihren leiblichen Eltern zu suchen, das war abgesprochen”, weshalb der unterschwellige Vorwurf einer versuchten Schweigegeldzahlung von angeblich 300.000 Euro ins Leere gehen würden. Konzett: “Sogar das Medium war vereinbart”, es hätte sich um Servus TV gehandelt. Umso überraschter “und enttäuscht” seien er und Zech über den Anruf des “Spiegel”-Reporters gewesen.

Zech kann sich nicht mehr erinnern

Wie es zu der Verwechslung in der Bregenzer IVF-Klinik gekommen ist, wird sich vermutlich nicht mehr klären lassen. “Dr. Zech kann sich nicht erinnern”, betonte sein Anwalt und hielt damit anderslautenden Eindrücken in Medien entgegen: “Tatsache ist, es gibt ein Gutachten, wo drin steht: Es sind nicht ihre Eltern. Der Fall liegt über 25 Jahre zurück, und wer weiß schon, was er vor so langer Zeit gemacht hat. Natürlich hat man sich den Kopf zerbrochen, was könnte möglich gewesen sein unter den damaligen Bedingungen – die IVF steckte damals noch in den Kinderschuhen.”

Es sei nichts unversucht geblieben, zu Antworten zu kommen. Konzett bestätigte einen DNA-Abgleich mit drei anderen Paaren aus der fraglichen Zeit. Diese hätten freiwillig zugestimmt. Deren Daten seien deshalb noch über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus vorhanden gewesen, weil die Patienten noch länger in Behandlung oder Teilnehmer einer Studie waren. Theoretisch hätte auch eine Verwechslung von Neugeborenen im Krankenhaus passiert sein können, wenngleich diese Möglichkeit eher gering sei, so Konzett – auch wenn es vor Kurzem in Graz dazu gekommen war.

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