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Vorarlberger Patientenanwaltschaft mit "ruhigem" Jahr 2007

Die Vorarlberger Patientenanwaltschaft verzeichnete im Jahr 2007 375 Neuanträge, insgesamt wurden 651 Anträge bearbeitet.

92 Patienten erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 560.000 Euro an Entschädigungs- und Schadenersatzzahlungen, die Erfolgsquote lag damit bei rund 40 Prozent.

Österreichweit bekamen 1.350 Patienten rund 13,6 Mio. Euro. Im Bereich der Vorarlberger Krankenanstalten habe es nach einem turbulenten Jahr 2006 im vergangenen Jahr einen leichten Fallrückgang von rund sieben Prozent gegeben, insgesamt sei das Jahr “ruhig” verlaufen, so Patientenanwalt Alexander Wolf am Freitag bei der Präsentation des Jahresberichts.

2007 war die Patientenanwaltschaft erstmals auch für den niedergelassenen Bereich zuständig, dort gab es sieben Beschwerdeverfahren. Wolf führte die vergleichsweise geringe Zahl auf die stärkere Vertrauensbasis zwischen niedergelassenem Arzt und Patienten zurück.

Laut Österreichvergleich, der für das vorvergangene Jahr 2006 erstmals vorlag, führten die Vorarlberger relativ oft Beschwerde. Er führe das auf die Mündigkeit der Vorarlberger Patienten und auf den Bekanntheitsgrad der Patientenanwaltschaft zurück, der laut einer Umfrage etwa bei 46 Prozent liegt. Aber noch immer gebe es geschädigte Patienten, die sich nicht meldeten, so Wolf. “Der Patient sollte immer bedenken, er schaut damit nicht nur auf sich sondern auch auf andere”, betonte der Patientenanwalt. Schließlich könne eine Beschwerdeführung auch eine Qualitätsverbesserung der Behandlung bringen.

Auch Ärzte und Krankenhauspersonal informierten die Patienten noch zu wenig über die Möglichkeit der Patientenanwaltschaft – für Wolf einerseits verständlich, andererseits könnte der Mediziner damit unter Umständen ein Gerichtsverfahren verhindern. “Derzeit ist es so: Je lauter der Patient in der stationären Behandlung schreit, desto eher erfolgt der Verweis auf die Patientenanwaltschaft. Das kann nicht sein”, so Wolf.

Ein wichtiges Anliegen ist der Patientenanwaltschaft die Patientenverfügung. 2007 wurden bei der Institution 87 verbindliche und eine beachtliche Patientenverfügung errichtet. Von der Möglichkeit hätten überwiegend Zeugen Jehovas Gebrauch gemacht, die mit der Verfügung etwa die Transfusion von Fremdblut verbindlich ablehnten, erklärte Wolf. Auffällig sei die Uninformiertheit der Ärzteschaft, etwa bezüglich der ärztlichen Aufklärungspflicht über die Konsequenzen einer Behandlungsablehnung. Das Patientenverfügungsgesetz sei aber erst im Juni 2006 in Kraft getreten, er hoffe noch auf eine “gewisse Professionalisierung”, betonte Wolf. Zudem forderte die Vorarlberger Patientenanwaltschaft die Errichtung eines bundesweiten Registers zur Abrufung von Patientenverfügungen, weil die derzeitigen Regelungen nicht zielführend, da kostenpflichtig und uneinheitlich, seien.

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