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Vorarlberger Landtagswahl 2014: Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf

Die Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf.
Die Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf. ©VOL.AT/Steurer
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt ab Dienstag, 15. Juli bis einschließlich Donnerstag, 24. Juli 2014 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Bis 24. Juli können Berichtigungsanträge gestellt werden.

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl am 21. September 2014 sind zum einen alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz am 24. Juni 2014 in einer Vorarlberger Gemeinde hatten.

Ehemalige Landesbürger wahlberechtigt

Daneben sind auch alle im Ausland lebenden ehemaligen Landesbürger, welche in der Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen sind und das Wahlrecht zum Landtag besitzen, am 21. September zur Wahl aufgerufen. Wer im Ausland lebt und nicht in der Kartei steht, hat bis 24. Juli Zeit dies zu beantragen.

Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten wird am 4. August feststehen, denn dann werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen.

Parteien, die sich der Wahl stellen möchten, müssen bis zum 1. August ihren Wahlvorschlag bei der Landeswahlbehörde einreichen. Neben der im Landtag vertretenen Parteien wollen die NEOS, die Piraten, die “Buntkarierten”, die Männerpartei und die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) sich am 21. September zur Wahl stellen. Sie müssen allerdings für ihr Antreten noch 100 Unterstützungserklärungen pro Wahlbezirk sammeln, einzig die NEOS haben diese Zahl bereits erreicht. 2009 kandidierten neben den Landtagsparteien ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ auch die Listen Gsiberger, Kiebitz, wir-gemeinsam sowie das BZÖ.

Welche Parteien schlussendlich auf dem Wahlzettel stehen, wird spätestens fünf Wochen vor dem Wahltag fixiert sein.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger, der entweder als Wähler eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter und wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag stellen.

Anfang August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Landtagswahl 2014 fest.

Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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