Einige der Eigentümer verkauften ihre illegalen Ferienwohnungen wieder oder wurden zu Geldstrafen verurteilt. Geprüft wird, ob die Wohnungen legal genützt werden oder ob sie trotz angemeldeten Hauptwohnsitzes nur als Ferienwohnung dienen. Die Gemeinde Lech genehmigt seit über zehn Jahren keine neuen Zweitwohnsitze mehr. Die Anwälte seien bei möglichen Umgehungsversuchen “teils sehr kreativ”, so der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel. Strafen von bis zu 35.000 Euro sind laut Vorarlberger Raumplanungsgesetz möglich, erst im Sommer verurteilte der Verwaltungsgerichtshof ein deutsches Ehepaar mit einer Wohnung in Lech zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro.
Zu hohe Immobilienpreise
Im August hatte sich in Lech die ARGE Bergdorf, ein Zusammenschluss kleiner Tourismusgemeinden, getroffen und eine Petition verabschiedet, in der sie härtere gesetzliche Mittel forderte, um besser gegen illegale Zweitwohnsitze vorgehen zu können. Die Bürgermeister beklagten die Abwanderung junger Familien wegen hoher Immobilienpreise, was letztlich auch zulasten des Tourismus gehe.
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