Rund um den seit Beginn der Bauarbeiten von Rechtsstreitigkeiten begleiteten Eurospar-Markt in Frastanz hatte der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen. So hat der VfGH Teile des entsprechenden Flächenwidmungsplanes sowie den Gesamtbebauungsplan 2012 der Marktgemeinde Frastanz in der Nachbarschaft der Brauerei Frastanzer am 1. Dezember 2017 als gesetzwidrig aufgehoben. Die entsprechende Entscheidung wurde sowohl beim VfGH als auch im Vorarlberger Landesgesetzblatt vom 4. Jänner 2018 veröffentlicht.
Ohne gültigen Baubescheid
Für den Mitte 2017 fertiggestellten und bereits eröffneten Eurospar-Markt in Frastanz bedeutete dies rechtlich gesehen, dass er ohne gültigen Baubescheid da stand, da dieser auf einem gesetzwidrigen Flächenwidmungsplan und auf einem gesetzwidrigen Gesamtbebauungsplan basiert.
Am 15. März fand eine Sitzung der Frastanzer Gemeindevertretung statt. Darin wurde der Fall behandelt und die Flächenwidmung durchgeführt. Nun soll die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das Land Vorarlberg als nächsten Schritt folgen, so der ORF Vorarlberg.
(Red.)
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