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Verpflichtender Kindergartenbesuch für Fünfjährige

Kindergarten Am Schlatt
Kindergarten Am Schlatt ©Marktgemeinde Lustenau
Lustenau. Die Vorarlberger Landesregierung hat dieses Jahr einen Novellierung des Kindergartengesetztes vorgenommen, welches mit 1. Jänner 2010 in Kraft tritt.

Besuchspflicht für 5-Jährige
Der Gesetzestext verankert den verpflichtenden halbtägigen Kindergartenbesuch für 5-Jährige, im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche. Die Regelung betrifft all jene Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2003 bis zum 31. August 2004 geboren sind und die folglich mit dem 1. September 2009 das 5. Lebensjahr vollendet haben. Hintergrund dieses Betreuungsmodels ist eine optimale Vorbereitung der Kinder auf die Schulpflicht.

Kostenloser Kindergartenbesuch für 5-Jährige
Im Zuge der Einführung dieser verpflichtenden frühen Förderung im letzten Jahr vor der Schulpflicht, ist der halbtägige Kindergartenbesuch im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos. Um die Lustenauer Familien zusätzlich zu entlasten, verzichtet die Gemeinde generell auf die Einhebung der Elternbeiträge für 5-Jährige. Davon ausgenommen sind allerdings die Zusatzangebote für die Ganztages- und Ferienbetreuung.

Lustenauer Kindergärten
Derzeit werden in den zehn Lustenauer Gemeindekindergärten rund 550 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut, davon sind 250 Kinder dieses Jahr neu in den Kindi eingetreten. Für 220 Kinder ist dank des attraktiven Fördermodells der Gemeinde der Besuch des Regelkindergartens kostenlos. Insgesamt 67 Kindergartenpädagoginnen sind täglich bemüht den Kindern eine optimale Betreuung zu bieten und in einer angenehmen Atmosphäre deren Entwicklung zu fördern.

Informationen
Marktgemeinde Lustenau
Familie, Bildung und Integration
Helen Waibel, Telefon 05577 8181-309
E-Mail: helen.waibel@lustenau.at

 

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