Dies bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch auf Anfrage der VN. Der Haftrichter begründete die Entscheidung mit Wiederholungsgefahr. Wie berichtet, hatte sich der 26-Jährige vor rund zehn Tagen an einer regelrechten Amokfahrt durch Dornbirn beteiligt wurde nach seiner Festnahme jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Am Montagabend kam der in Lustenau lebende Mann dann erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Er soll laut Polizeiangaben versucht haben, für einen Dritten Geld einzutreiben und schrieb dem Schuldner SMS. Die betroffene Person zeigte den Mann an. Bei seiner Einvernahme bedrohte der 26-Jährige eine Polizeibeamtin mit dem Umbringen und verletzte sich in der Arrestzelle mit einem Plastikbecher an der Hand. Der 26-Jährige, gegen den ein Aufenthaltsverbot besteht, wurde bereits zweimal abgeschoben. Im April stellte er neuerlich einen Asylantrag.
(VN)
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