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Tunnelgegner lassen nicht locker

Andrea Matt präsentierte die Argumente der Tunnelgegner, die auch im Verfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof präsentiert wurden.
Andrea Matt präsentierte die Argumente der Tunnelgegner, die auch im Verfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof präsentiert wurden. ©VN/Schweigkofler
Bürgerinitiative StattTunnel informierte über Stand der Dinge.

Ende Juni entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der erstinstanzliche positive UVP-Bescheid „im Wesentlichen“ bestätigt wurde. Damit konnten die Vorarbeiten am Tunnelprojekt anlaufen. Für die Tunnelkritiker der Bürgerinitiative StattTunnel ist das aber kein Grund, den Kampf aufzugeben. Sie legten eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof ein. Am Montagabend präsentierten die Tunnelgegner im Tisner Gasthof Löwen 60 Interessierten ihre Sicht zum Stand der Dinge.

Verbesserungen erzielt

Interessant waren dabei die Überlegungen der Anwältin der Initiative, Astrid Nagel. Sie betonte, dass bereits im letzten Verfahren viel erreicht wurde. Dass etwa Bürgerinitiativen eine Parteistellung auch bei vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfungen erhalten, sei ein Erfolg, der sich auf ähnliche Verfahren auswirken könne. Inhaltlich habe man zudem erreicht, dass Vieles konkretisiert wurde: so etwa im Bereich der Begleitmaßnahmen oder die vorgeschriebene Beweissicherung. Außerdem habe man erwirkt, dass die verpflichtende Aufforstung im Bereich Egelsee nicht als reiner Wirtschaftswald zu erfolgen habe und der Wald so lange bestehen muss wie der Tunnel. Lärmmindernde Straßenbeläge sowie Schallschutzfenster und -türen für gewisse Anrainer habe man erkämpft.

Dennoch habe man Revision beantragt. Denn die Tunnelgegner sehen das Verkehrsgutachten immer noch kritisch und bemängeln hier die Transparenz. Außerdem seien nach dem Verfahren verschiedene Maßnahmen ohne Einbeziehen der Initiative beschlossen worden. Das Prognosemodell basiere zudem auf einem Baustart 2018 und sei damit ebenfalls falsch. Darüber hinaus habe man die Einschätzung, dass es sich beim Tunnel um eine höherrangige Straße handele, die Verkehr Richtung Grenze bringe – damit wäre das Projekt ein Fall für die Alpenkonvention und deshalb nicht genehmigungsfähig.

Auch Andrea Matt nutzte den Abend, um den Besuchern die Argumente der Gegner vorzutragen, die im Verfahren eingebracht worden sind. Sie und ihre Mitstreiter halten das Projekt aus raumplanerischer Sicht für veraltet. Feldkirch habe nicht zu wenig Straßen, sondern zu viele Autos. Die Hauptkritik bezieht sich auf das Verkehrsmodell, bei dem die Rohdaten fehlen würden. Ein derartiges Modell sei einfach so zu berechnen, dass es passt. Matt vermutet, dass die Achse Walgau–Nofels nicht richtig berücksichtigt wurde. Außerdem negiere man, dass in Liechtenstein mehr Verkehr entstehen würde. Die Initiative fordert eine Lösung für den Lkw-Rückstau vor dem Baustart. Der Stadttunnel sei eine Verbesserung für das Zentrum von Feldkirch, alle anderen wären Verlierer, sind die Kritiker überzeugt. Sauer stößt den Gegnern zudem auf, dass der Tunnel nicht auf seine Klimatauglichkeit beurteilt worden sei. Das sei heute einfach notwendig. 

VN/Gernot Schweigkofler

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