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Trennung, Religionsunterricht und Mandatsteuer

Jahrhunderte alt ist die Verbindung von Gemeinde und Kirche in Liechtenstein.
Jahrhunderte alt ist die Verbindung von Gemeinde und Kirche in Liechtenstein. ©Manfred Bauer

Noch im März soll ein Vertragsentwurf für eine Trennung von Kirche und Staat vorliegen.

Vaduz – Nach intensiven Gesprächen einer Liechtensteiner Delegation mit dem Heiligen Stuhl in Rom scheint das Unmögliche im Fürstentum möglich zu werden: Die Trennung von Kirche und Staat, eine Lösung des Religionsunterrichts an den Primarschulen sowie die Einführung einer Mandatssteuer anstelle einer Kirchensteuer. Die Trennung des Kirchenvermögens welches derzeit von den Gemeinden verwaltet wird, ist nicht einfach, denn es sind Strukturen die in den vergangenen Jahrhunderten gewachsen sind. Hier liegen die Meinungen zwischen Erzbistum, Staat, Fürst und Volk noch weit auseinander, aber eine Lösung wird unbedingt angestrebt.

Religionsunterricht

Noch nicht ganz geklärt ist auch der Religionsunterricht an den Primarschulen, denn dieser soll an diesem Schultyp künftig als Freifach angeboten werden. Offen ist derzeit noch, wie die Vorbereitung auf die Kommunion und die Firmung organisiert wird.

Derzeit wird in Liechtenstein keine Kirchensteuer eingehoben, sie ist in der Gemeindesteuer inkludiert, ohne dass sie in irgendeiner Form ausgewiesen wird. Mit dem geplanten Religionsgesetz wird nach einer Trennung von Kirche und Staat die Möglichkeit angedacht, anstelle einer Kirchensteuer eine Mandatssteuer einzuführen. Die Mandatssteuer muss bezahlt werden, den Bürgern bleibt es aber frei, ob sie Geld einer Glaubensgemeinschaft und/oder sozialen Gemeinschaften, usw. zukommen zu lassen. Regierungschef Klaus Tschütscher kann sich ebenso wie Erbprinz Alois eine Mandatssteuer „vorstellen“.

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