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Totschlag in Tullner Tankstelle: 45-Jähriger in St. Pölten schuldig gesprochen

Der Angeklagte erhielt in St. Pölten sechs Monate bedingte Haft.
Der Angeklagte erhielt in St. Pölten sechs Monate bedingte Haft. ©APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Bei einem Streit in einem Tankstellenbistro in Tulln kam im Jänner ein 63-Jähriger ums Leben. Ein 45-Jähriger wurde am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner in einem Tullner Tankstellenbistro einen Mann gestoßen zu haben, der mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug und später seinen Verletzungen erlag. Das Urteil ist rechtskräftig.

In den Streit im Tankstellenbistro am 3. Jänner, bei dem sich der 63-Jährige Schädelverletzungen zugezogen hatte, an denen er drei Wochen später starb, war auch die Stieftochter des damals 44-jährigen Angeklagten involviert. Aufgrund von Widersprüchen in den Aussagen der Frau gegenüber dem, was sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, wurde der Prozess am 11. Juli vertagt. Bereits am ersten Prozesstag hatte sich der Angeklagte in der Schöffenverhandlung um Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nicht schuldig bekannt.

Täter soll Opfer geschlagen haben

Am Mittwoch wurden zwei Polizisten vom Richter zur Zeugen-Einvernahme der Stieftochter befragt. Einer der Beamten berichtete, dass die Frau ihm gegenüber von einem Schlag des Angeklagten mit dem Handrücken in Richtung des Opfers gesprochen habe. Dabei sei von “einer gewissen Intensität” die Rede gewesen. Den Schlag habe sie auch gezeigt, als die Beamten den Streit mit der Frau nachstellten. Der zweite Polizist bestätigte dies dem Richter.

Am ersten Verhandlungstag hatte die Frau erklärt, dass ihr Stiefvater sie bei dem Vorfall im Jänner an der Jacke gepackt und mit der linken Hand nach hinten ausgeholt habe. Dabei habe er den 63-Jährigen so erwischt, dass dieser rückwärts zu Boden gestürzt sei.

Sechs Monate bedingte Haft

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, dass sich die Aussagen der Frau am ersten Verhandlungstag mit jenen decken würden, die sie gegenüber der Polizei getätigt hatte. In der polizeilichen Einvernahme habe sie möglicherweise eine andere Schlussfolgerung gezogen, so der Richter. Da nicht von der Setzung eines Stoßes, sondern von einer Ausholbewegung nach hinten auszugehen sei, liege kein Misshandlungsvorsatz vor. Das Delikt der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang sah das Schöffengericht daher nicht erfüllt, sehr wohl aber das Delikt der fahrlässigen Tötung.

Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, die Probezeit beträgt drei Jahre. Staatsanwaltschaft und der Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

(APA/red)

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