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Streit am Karren spitzt sich zu

Dornbirn - Die Stadt Dornbirn beantragt ein Enteignungsverfahren, um die Zufahrt zur Bergstation zu sichern.

Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen um ein uneingeschränktes Fahrrecht zur Karren-Bergstation beabsichtigt die Stadt Dornbirn die Einleitung eines Enteignungsverfahrens, sollte der Grundbesitzer nicht doch noch verkaufen wollen. „Ich habe den Eindruck, dass es nun Zeit ist, eine endgültige Entscheidung herbeizuführen“, ist dem Bürgermeister der Geduldsfaden gerissen. Der Sprecher des Grundeigentümers zeigt sich unbeeindruckt. „Jetzt ist Schluss, mehr Angebote kann man nicht mehr machen“, stellt sich SP-Stadtrat Mag. Gebhard Greber hinter den Bürgermeister. „Wir sind zum Handeln gezwungen, weil die Zufahrt zum Karren von großem öffentlichem Interesse ist.“ Derselben Meinung ist FP-Stadtvertreter Helfried Fussenegger, Aufsichtsrat der Seilbahngesellschaft: „Ich habe mich immer wieder über die Geduld der Stadt gewundert.“ Er verlangt nun ein konsequentes Durchziehen des Streitfalls. Die Grünen wollen es noch einmal auf die sanfte Art versuchen. Stadtrat DI Martin Konzet kann sich vorstellen, dass vor dem Enteignungsverfahren ein unabhängiger Vermittler beauftragt wird, eine Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Seilbahngesellschaft, Vizebürgermeister Mag. Martin Ruepp, ein sinnloses Bemühen: „Seit einem Jahr haben wir erfolglos versucht, mit dem Nachbarn in Kontakt zu treten.“

Angebot des Nachbarn

Albert Matiz, Neffe und Sprecher des Grundeigentümers auf dem Kühberg, sowie sein Anwalt Dr. Andreas Pascher wandten sich in der Zwischenzeit an die „VN“, um die Sachlage aus ihrer Sicht darzustellen. Sie betonen, dass man durchaus an einer Generalbereinigung des jahrelangen Streites interessiert sei. Gegen eine angemessene Abschlagszahlung wäre man bereit, ein eingeschränktes Fahrrecht, das auch Versorgungsfahrten für das Restaurant beinhaltet, einzuräumen. Derzeit sind laut Gerichtsbeschluss lediglich betriebsnotwendige Fahrten für die Seilbahn möglich.

Richterliche Entscheidung

Ein uneingeschränktes Fahrrecht, oder gar den Verkauf des 100 Meter langen Wegstückes, um das sich alles dreht, kommt für Matiz nicht in Frage. Dem Enteignungsverfahren sieht er gelassen entgegen. „Wir gehen im Notfall bis vor den Europäischen Gerichtshof“, stellt er der Stadt die Rute ins Fenster. Dort könne dann auch die Vorgangsweise der Stadtpolitik kritisch beleuchtet werden. Eine andere Sache könnte die Stadt noch teuer zu stehen kommen: Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurden bei der Verlegung des Abwasserkanals von der Bergstation über Nachbars Grund und Boden Fehler begangen. Deshalb wurde der Bescheid aufgehoben. Momentan werden die Abwässer also ohne Genehmigung eingeleitet, so Matiz. Er erwartet in dieser Sache in wenigen Wochen eine richterliche Entscheidung.

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