In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben.
Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn. Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.
Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben wie das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet.
In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.
Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Rauch-Kallat im APA- Gespräch.
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