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Radweg entlang der L42 befahrbar

Der neue Radweg ist bereits befahrbar.
Der neue Radweg ist bereits befahrbar. ©Beate Rhomberg

Die Arbeiten an der L42 sind beinahe abgeschlossen. Fertigstellung erfolgt Ende August.

Dornbirn. Zur weiteren Schließung einer Lücke im Radwegenetz des Rheintals wurde in Dornbirn an der L42 zwischen der Einmündung der Gemeindestraße “Furt” und der Zufahrt zum Werbenhof (über die A14 Rheintal Autobahn) seit Februar ein straßenbegleitender Radweg errichtet, um damit auch die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger anzuheben.

“Die Brücke über die A 14 wurde im Jahre 2010 durch die ASFINAG generalsaniert. Im Zuge dieser Sanierung wurde der Querschnitt auf der Brücke bereits derart verändert, dass der Radweg am nordostseitigen Rand untergebracht werden konnte”, erklärt Roland Ladner vom Amt der Landesregierung.

Heuer erfolgte nun die Errichtung des Radweges in den Rampenbereichen, die Bauarbeiten dazu haben Mitte Februar mit den erforderlichen Dammschüttungen bereits begonnen. Nach Abklingen der Setzungen wird der Radweg, der eine Breite von 3,0 m erhält, fertig gestellt. Die Kreuzung mit der Gemeindestraße “Furt” wurde ebenfalls umgebaut, um das Queren der Gemeindestraße für Radfahrer sicherer zu gestalten.

Arbeiten fast fertiggestellt
“Die Arbeiten an der Brücke sind jetzt fast fertiggestellt und der Radweg kann bereits befahren werden”, so Ladner. Eine Leitschiene zur Absicherung zur Fahrbahn wird in etwa zwei Wochen angebracht. “Auf Grund der Dammschüttungen kommt es immer noch zu Versetzungen. Wir warten deshalb noch bis Ende August, Anfang September mit der Anbringung des Deckbelages um vorzeitige Beschädigungen zu verhindern”, erläutert Ladner. Auch Schilder und Markierungen werden dann noch angebracht, der Weg ist aber schon jetzt für alle Fahrradfahrer und Fußgänger benutzbar.

Kostenaufteilung
Die Kosten für den Neubau des Radweges werden vom Land Vorarlberg getragen, die Kosten für den Kreuzungsumbau und die Errichtung der unvollständigen Verkehrslichtsignalanlage werden entsprechend den Bestimmungen der StVO im Verhältnis der Verkehrsstärken der einmündenden Straßenäste zwischen dem Land Vorarlberg und der Stadt Dornbirn aufgeteilt.

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