Bei der Tonband-Aufnahme geht es um jene Sitzung, in der Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch der Belegschaft die Motive für die Anmeldung von gut 20 Mitarbeitern zur Kündigung erläutert. Die SPÖ argumentiert über ihren Anwalt, dass das Gesagte kein überwiegendes Interesse darstelle, das eine Veröffentlichung erlaubt hätte. Die Aufnahme dreht sich einerseits darum, dass Deutsch ankündigt, vermehrt um Spenden zu werben, andererseits darum, dass man einen Wahlkampf z.B. ohne Plakate machen müsste.
Nach Ansicht der SPÖ ist der ORF somit nicht gesetzeskonform vorgegangen. Als Sinn des Abspielens erkannt man nämlich nur Aufmerksamkeitserregung. Die Ausschnitte hätten auch gesetzeskonform vorgelesen werden können.
(APA/Red.)
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